Frau Lammers erläutert mittels Präsentation (siehe Anlage 1 zur Niederschrift im Ratsinformationssystem) die Rahmendaten des Haushaltsplanes und geht auf die einzelnen Positionen der Änderungsliste ein.

Als erfreulich stellt sie dabei heraus, dass schon im Haushaltsplanentwurf ein positives Ergebnis ausgewiesen werden könne und es wahrscheinlich auch dabei bleibe.

 

Herr Lennertz betont, dass der Unterstand für die Schwimmmeister im Freibad immer ein Anliegen der CDU-Fraktion gewesen sei und erkundigt sich, ob Mittel für die geplanten Verbesserungen im Haushaltsplan-Entwurf veranschlagt seien.

 

Herr Messing teilt mit, dass hierfür Mittel aus den allgemeinen Unterhaltungsaufwendungen verwandt würden. In einem demnächst anberaumten Abschlussgespräch nach der Freibadsaison werde neben den noch zwischen Verwaltung und Schwimmmeistern abzustimmenden Veränderungen am Unterstand auch überlegt, ob das Kassenhäuschen und die Personalräume ausreichen oder Erweiterungen erforderlich sind. Sollten weitere Finanzmittel benötigt werden, würden diese in der nächsten Änderungsliste aufgeführt.  

 

Herr Lennertz schlägt vor, den Ansatz für die Schülerbeförderung in Höhe von 470.000,-- € um 50.000,-- € zu erhöhen, um die Schülerbeförderung zu optimieren.

 

Herr Messing gibt zu bedenken, dass eine Systemänderung frühestens zum Schuljahreswechsel eingeführt werden könnte, so dass sich die finanziellen Auswirkungen auch nicht komplett in 2019 niederschlagen würden. Zur Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 04.12.2018 würden Vertreter von ZVM Bus anwesend sein und die Zusammenhänge des Schulbusverkehrs erläutern. Er  schlage vor, diese Sitzung abzuwarten und den Ansatz von 470.000,-- € bestehen zu lassen. Falls sich herausstellen sollte, dass dieser Ansatz nicht ausreiche, könnten die Mehraufwendungen außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Frau Rawe beantragt, 25.000,-- € für die Verbesserung der allgemeinen Mobilität in Billerbeck einzustellen. Möglichkeiten der Vernetzung des Schulbus-, des öffentlichen Personenverkehrs  und des Bürgerbusverkehrs sollten, ggf. auch in Absprache mit Olfen, geprüft werden. Um die Planung auf den Weg zu bringen, sollten zusätzliche Mittel eingestellt werden. Sie schlage vor, nach Beratung in den Fraktionen in der nächsten HFA-Sitzung hierüber zu entscheiden.

 

Herr Walbaum ergänzt, dass dabei auch die Barrierefreiheit berücksichtigt werden müsse.

 

Herr Ahlers schlägt schließlich vor, 25.000,-- € für eine Machbarkeitsstudie und 25.000,--- € für die Schülerbeförderung zusätzlich einzustellen.

 

Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.

 

 

Herr Walbaum fragt nach, wofür die für 2018 bereitgestellten Mittel beim Produkt 010609005 für die Verbesserung der Barrierefreiheit verwendet worden seien. Außerdem wolle er, dass für 2019 wieder 15.000,-- € bei diesem Produkt eingestellt werden und beantrage, diese Mittel für den behindertengerechten Umbau der Behinderten-Toilette in der LAWI zu verwenden. Diese sei für Rollstuhlfahrer viel zu niedrig. Falls die Toilette auch von den Kindergarten-Kindern genutzt werde, biete sich eine höhenverstellbare Lösung an.

 

Herr Messing erläutert, dass der Ansatz in 2018 u. a. für die Herstellung der Barrierefreiheit des Sitzungssaales (Audioanlage) geplant worden sei. Da zunächst aber die baulichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssen, konnten diese Maßnahmen noch nicht umgesetzt werden.

Der Hinweis, dass die Behinderten-Toilette in der LAWI nicht den Regeln der Technik entspreche, müsse überprüft werden. Hiervon sei ihm nichts bekannt. Nach seiner Kenntnis sei sie als Behinderten-Toilette gebaut worden.

Im Übrigen gehe es bei dem von Herrn Walbaum genannten Produkt 010600005 um Mittel für die Barrierefreiheit im Rathaus und nicht in der LAWI.  

Er schlage vor, die Angelegenheit bis zur nächsten Sitzung zu verschieben. Bis dahin werde geprüft, ob die Behinderten-Toilette den gesetzlichen Vorschriften entspreche und welche Kosten für die von Herrn Walbaum genannten Lösungsvorschläge entstehen.

 

Herr Walbaum modifiziert seinen o. a. Antrag dahingehend, dass in den Haushaltsplan 2019 für Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im Rathaus 15.000,-- € vorgesehen werden sollen.

 

Dem Vorschlag von Herrn Messing und dem modifizierten Antrag des Herrn Walbaum wird einstimmig gefolgt.

 

Herr Schlieker bittet daran zu denken, auch für die Zuhörer im Sitzungssaal die Akustik zu verbessern.

Außerdem führt er an, dass sich der Ansatz für die Erweiterung des Kinderbeckens im Freibad deutlich erhöht habe. Die Umsetzung dieser Maßnahme sollte  möglichst zeitnah thematisiert werden.

 

Herr Messing führt aus, dass die ursprünglich geschätzten Kosten nicht realistisch gewesen seien und auch noch nicht absehbar sei, ob die für 2019 verplanten Mittel ausreichen werden. Er hoffe, dass bis zur Sitzung des Schul- und Sportausschusses im Frühjahr konkretere Zahlen vorliegen werden. Aber selbst wenn alles optimal laufe, werde die Maßnahme frühestens nach der Badesaison 2020 verwirklicht werden können.

 

Herr Schlieker erkundigt sich, wie auskömmlich die Kostenerstattungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) seien.

 

Herr Struffert teilt mit, dass zurzeit pro Person 10.600,-- € im Jahr gezahlt würden. Ob diese 10.600,-- € auskömmlich seien, werde aktuell landesweit ermittelt. Auskömmlich bezogen auf alle hier in Billerbeck lebenden Flüchtlinge seien die Erstattungen nicht, da beispielsweise nach einer sehr kurzen Übergangszeit keine Kostenerstattung für die geduldeten Flüchtlinge erfolge.

 

Herr Lennertz wirft die Frage auf, ob es im Hinblick auf das neue Umsatzsteuergesetz nicht Sinn mache, die Maßnahme Einsegnungshalle auf dem Alten Friedhof zu schieben. 

 

Frau Lammers stimmt dem zu. Derzeit sei überhaupt noch nicht klar, welche Leistungen ganz konkret umsatzsteuerpflichtig seien und welche nicht. Fest stehe aber, dass die Benutzung einer städtischen Einsegnungshalle ab 2021 steuerpflichtig sein wird. Deshalb sollten in Frage kommende  Maßnahmen bis nach 2021 verschoben werden.

 

Herr Messing ergänzt, dass eine vorherige Umsetzung sowieso unrealistisch sei. In der für März geplanten Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten werde das Thema Friedhof beleuchtet und dann müsse entschieden werden, wo die Reise hingehen soll.

 

Frau Lammers weist darauf hin, dass sich nach Vorliegen des Gutachtens die Kosten für die Erneuerung der Tartanbahn von den veranschlagten 270.000,-- € auf 460.000,-- € netto erhöhen werden und dies in der nächsten Änderungsliste berücksichtigt werde. Gleichzeitig sei aber ein neues Förderprogramm aufgelegt worden, genauere Informationen hierüber lägen aber noch nicht vor. In der nächsten HFA-Sitzung erfolgen weitere Erläuterungen.