Herr Bertelsbeck fragt kritisch nach, warum überhaupt eine Satzung über die vorgezogene Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich des Projektgebietes Kohkamp erlassen worden sei.

Herr Hein entgegnet, dass diese Frage bereits umfassend in der Bürgerversammlung beantwortet worden sei. Fördervoraussetzung war und sei der Erlass einer solchen Satzung, die die Dichtheitsprüfung aller öffentlichen und privaten Grundstücke im Projektgebiet gewährleiste.

Herr Bertelsbeck erkundigt sich weiter, warum eine Straße aus dem Pilotgebiet heraus und die Straße „Zu den Alstätten“ hinein genommen worden sei.

Herr Hein stellt richtig, dass nur ein an der Straße „Zu den Alstätten“ gelegenes Grundstück in das Projekt aufgenommen worden sei, weil der Grundstückseigentümer dies so gewünscht habe.

 

Herr Bertelsbeck fragt nach, warum die Nordstraße aus dem Projektgebiet herausgenommen worden sei.

Hierzu erläutert Herr Hein, dass der Verlauf der Kanalisation nicht immer mit den Straßennamen identisch sei. Ein an der Nordstraße liegendes Grundstück sei aufgenommen worden. Dieses liege aber nur postalisch an der Nordstraße und werde über die Mischwasserkanalisation „Am Rondell“ entwässert.

 

Herr Wieling erklärt, dass sein Grundstück von Anfang an nie Teil des Pilotgebietes gewesen sei. Er kenne den Hintergrund der Frage und deshalb fordere er Herrn Bertelsbeck auf, die Unterstellungen in der Öffentlichkeit zu lassen.

 

Herr Bertelsbeck will wissen, warum keine Betriebsausschussmitglieder an der Bürgerversammlung teilgenommen hätten.

Frau Dirks stellt richtig, dass sehr wohl Mitglieder des Betriebsausschusses bei der Versammlung anwesend gewesen seien. Außerdem könne er sicher sein, dass sich sowohl der Betriebsausschuss als auch der Rat umfassend über das Pilotprojekt informiert hätten.

 

Nachdem Herr Bertelsbeck weitere Fragen stellt, die von Herrn Hein oder Frau Dirks beantwortet werden, weist Frau Dirks Herrn Bertelsbeck darauf hin, dass sein Fragekontingent jetzt erschöpft sei.