Beschlussvorschlag für den Rat:

Die 1. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Frau Lammers teilt auf Nachfrage von Herrn Wiesmann mit, dass zurzeit noch die bei der Überfliegung ermittelten Daten verarbeitet würden. Die Eigentümer würden im Dezember angeschrieben. Dabei erhielten sie auch ein Merkblatt mit Erklärungen. Die Grundstückseigentümer hätten dann die Möglichkeit, sich zu den festgestellten befestigten und unbefestigten Flächen zu äußern.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schulze Brock berichtet Frau Lammers, dass die Kosten für die Überfliegung unter 30.000,-- € lägen und damit wesentlich niedriger als zunächst geschätzt seien. Der Verwaltungsaufwand sei mit 2.500,-- € kalkuliert worden und falle jedes Jahr an.

 

Herr Kösters weist darauf hin, dass es zu Irritationen kommen könne, wenn z. B. im Rahmen der Flurbereinigung Radwege angelegt worden seien, die Umschreibung aber noch nicht erfolgt sei und die Anlieger für diese Flächen veranlagt würden.

 

Frau Lammers sagt zu, den Hinweis zu berücksichtigen.


Stimmabgabe: einstimmig