Beschlussvorschlag für den Rat:

Die 1. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig