Beschluss:

Die Erarbeitung eines Konzeptes zur weitergehenden Abwasserreinigung der Kläranlage Billerbeck wird in 2019 beauftragt und durchgeführt.

Erste Erkenntnisse werden in einer der nächsten Betriebsausschusssitzungen vorgestellt.

Das Konzept kann bis zu einer Größenordnung von 30.000,-- € vergeben werden.


Herr Hein erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage und berichtet, dass sich in dieser Woche zwei für den Abwasserbetrieb positive Änderungen ergeben hätten. Und zwar habe die Bezirksregierung sich entschieden, die Erlaubniserteilung so zu regeln, dass sie nicht schärfere Überwachungswerte festlegen wird, sondern die Möglichkeit einräume, im Rahmen eines Konzeptes zu ermitteln ob die Betriebsmittelwerte zukünftig durch Maßnahmen auf der Kläranlage eingehalten werden können oder andererseits durch Optimierung des Gewässers erreicht werden. Er halte das für einen guten Ansatz, weil sehr viel dafür spreche, ggf. auf den mit hohen Kosten verbundenem Bau einer Flockungsfiltration verzichten zu können, wenn mit geringerem Aufwand und Optimierung am Gewässer das gleiche Ziel erreicht werde.

Des Weiteren soll der Betriebsmittelwert nicht mehr auf 0,4 mg/l ermittelt werden, sondern nur noch auf 0,5 mg/l und der Vergleich Berkeloptimierung/Maßnahmen auf der Kläranlage soll nicht nur für Ammonium, sondern auch für Phosphor vorgenommen werden. Insofern sei die Bezirksregierung seiner Anregung gefolgt, die Vorbelastung des Gewässers mit Phosphor  nicht vollumfänglich, sondern nur noch als mittlere Belastung anzurechnen.

 

In der einsetzenden Erörterung wirft Herr Fliß die Frage auf, ob man damit konstatieren könne, dass die geplanten optimierenden Maßnahmen im Berkelquellbereich ein Vorgriff auf das neue Konzept seien.

 

Herr Hein führt aus, dass eine Verbesserung im Oberstrom der Berkel zu einer Verbesserung der Selbstreinigungskraft des Gewässers und zu einer Reduzierung der Gewässerbelastung führe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Rose zur 4. Reinigungsstufe führt Herr Hein aus, dass die Bescheidumstellung der Bezirksregierung sicherlich auch dazu diene, auf die 4. Reinigungsstufe vorzubereiten.

Wenn eine Flockungsfiltration gebaut würde, könnte man anschließend mit der Zugabe von Aktivkohle zumindest einen Teil der Mikroschadstoffe entfernen und man wäre nicht mehr weit weg von einer 4. Reinigungsstufe. Er sehe aber nicht ein, derartige Investitionen zu tätigen, wenn es auch anders gehe. Außerdem sei der Nachweis noch nicht erbracht, dass die Einleitung von Mikroschadstoffen zu nachteiligen Veränderungen im Gewässer führe. Auch deshalb finde er den Weg, den die Bezirksregierung jetzt gehe -  nämlich eine Genehmigung auf Zeit - gut, weil man noch nicht wisse, was hinsichtlich der Mikroschadstoffbelastung auf die Kläranlage zukomme.

 

Herr Dr. Köhler stellt fest, dass die Diskussion aus seiner Sicht zeige, dass ohne dieses Konzept nicht absehbar sei, welche oder ob überhaupt Maßnahmen ergriffen werden müssen. Deshalb  unterstütze er das Konzept.

 

Herr Dr. Meyring erkundigt sich nach den Kosten für das Konzept.

 

Herr Hein erläutert, dass er drei Fachleute hinzuziehen wolle, und zwar die Kommunalagentur NRW, die Gelsenwasser AG und das Ing.-Büro GA Nordhorn. Er rechne mit Kosten von insgesamt rd. 25.000,-- - 30.000,-- €.

 

Herr Wilkens empfiehlt, über den Tellerrand zu schauen und z. B. Nachbarkommunen einzubinden. Vielleicht gebe es auch Fachkonferenzen, die befragt werden können.

 

Herr Hein teilt mit, dass deshalb auch die Gelsenwasser AG im Boot sei, weil sie für andere Gemeinden tätig ist.

 

Herr Wiesmann führt an, dass ja die Phosphorfracht in der Berkel sinken müsse und fragt nach, ob der Status quo erfasst sei und wie am Ende ermittelt werde, ob eine Reduzierung stattgefunden hat.

 

Herr Hein berichtet, dass das Land NRW durch Messungen im Gewässer feststelle, wie sich die Gewässer entwickeln. Dabei würden auch Nährstofffrachten erfasst. Diese Aufzeichnungen seien aber so grob, dass sie für die einzelnen Einleitungen wenig Aussagekraft hätten. Deshalb werde man eigene Messungen durchführen müssen. Im Übrigen seien in der Oberflächengewässerverordnung NRW die Ziele eindeutig definiert, und zwar bei Phosphor ein Wert von 0,1 mg/l. Dieser Wert sei nicht zu erreichen und deshalb müsse man sehen, mit welchen technischen Einrichtungen dieser erreicht werden könne. Dabei habe man in Billerbeck das besondere Problem, dass in ein Anfangsgewässer eingeleitet werde.

 

Herr Wiesmann stellt fest, dass es keine Anfangswerte gibt und somit auch keine Verbesserungswerte konstatiert werden können. Also müsse vor einem Konzept ermittelt werden, wie die Werte erfasst werden.

 

Herr Hidding ist der Auffassung,  dass man doch zuerst erkunden müsse, ob die Maßnahmen überhaupt Verbesserungen bringen, bevor ein Konzept erstellt werde.

 

Herr Fliß ist wie Herr Wiesmann der Meinung, dass am Anfang des Konzeptes die Feststellung des Ist-Zustandes stehen müsse.

 

Herr Hein legt dar, dass es keinen Wert gebe, der sich durch eine Strukturverbesserung errechnen lasse. Durch eine Strukturverbesserung erziele man auch keine Verbesserung der Phosphorfracht, sondern vielmehr eine Verbesserung der Artenvielfalt bzw. man erhalte eine Art Gewässer, das mit Phosphor besser umgehen könne.

 

Herr Wilkens möchte wissen, ob der Betriebsausschuss vor der Auftragserteilung des Konzeptes beteiligt werde.

Des Weiteren wünsche er, dass das Konzept für jedermann gut verständlich ist, damit alle zu einer Verbesserung des Gewässers beitragen können.

 

Herr Dr. Meyring möchte ebenfalls, dass das Konzept dem Betriebsausschuss vorgelegt wird, bevor es mit der Bezirksregierung besprochen wird.

 

Herr Hein schlägt vor, dass je ein Experte der Kommunalagentur NRW, der Gelsenwasser AG und des Ing.-Büros erste grobe Erkenntnisse im Ausschuss vorstellen.

 

Herr Fliß schlägt vor, eine finanzielle Obergrenze für das Konzept festzulegen.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig