Herr Messing erläutert unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage die Organisation und die Verflechtungen des Öffentlichen Personennahverkehrs und der Schülerbeförderung.

 

Zur Linie 587, die die Coesfelder Schüler/innen nutzen, die die weiterführenden Schulen in Billerbeck besuchen, könne er berichten, dass spätestens nach den Weihnachtsferien die gestrichene Fahrt um 7:07 Uhr wieder aufgenommen werde. Hierüber werde endgültig in einem für morgen anberaumten Gespräch beim Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland Fachbereich Bus (ZVM)  entschieden. Um auch die Rückfahrt dieser Schüler/innen von Billerbeck nach Coesfeld zu organisieren, fahre der Bus dienstags um 13:45 Uhr, an den langen Tagen um 16:00 Uhr ab Billerbeck. Zusätzlich werde neu an dem mittellangen Tag der AFG ein Bus um 15:20 Uhr ab Billerbeck eingesetzt. Diese Fahrt habe es in der Vergangenheit nicht gegeben.

 

Frau Schulze Wierling weist an dieser Stelle darauf hin, dass die Fahrt um 7:07 Uhr im Vorhinein von der ZVM Bus gestrichen worden sei. Es handele sich also nicht um einen Fehler des Busunternehmens Veelker.

 

Des Weiteren, so Herr Messing, werde von einigen Eltern die Wartezeit von 30 Minuten vom Schulschluss um 13:15 Uhr bis zur Abfahrt des Busses um 13:45 Uhr  am Dienstag für die Schüler der AFG und am Dienstag und Freitag für die Schüler der Gemeinschaftsschule bemängelt. Eine frühere Abfahrzeit sei aber wegen des Schulschlusses der Grundschule um 13:30 Uhr und weil auf die Schüler aus Coesfeld gewartet werden müsse, nicht möglich. Des Weiteren können die Busse, wenn sie früher, z. B. um 13:25 Uhr abfahren, nicht um 13:45 Uhr wieder am Gummibahnhof zurück sein, weil die Fahrstrecke zu lang ist. Außerdem hätten die Busunternehmen ggf. keine Kapazitäten, um zusätzliche Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Schulze Wierling weist darauf hin, dass hierfür nicht die ZVM Bus zuständig sei, sondern der Regionalverkehr Münsterland (RVM) und hier bestehe die Möglichkeit Gespräche mit Herrn Lemsch bzgl. einer Optimierung zu führen. Es müsse ja nicht jede Haltestelle angefahren werden. Zudem sollte mit der Grundschule über einen früheren Unterrichtsschluss gesprochen werden; wenn diese die 10-minütigen Pausen jeweils um 5 Minuten kürze, dann könnte dort wie an den weiterführenden Schulen ebenfalls um 13:15 Uhr Schulschluss sein. Des Weiteren wolle sie betonen, dass den Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaftsschule zugesichert worden sei, dass sich für sie nichts ändere.

 

Herr Messing verweist auf die Zwänge, die sich durch die zeitliche Vertaktung mit Coesfeld ergeben. Wie eng die Verflechtungen seien habe sich kürzlich an dem beweglichen Ferientag am 2. November gezeigt. Bislang seien die beweglichen Ferientage auf den Rosenmontag und auf die Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam  gelegt worden. In diesem Schuljahr habe man sich der AFG angepasst und erstmalig einen beweglichen Ferientag auf den 02.11.2018 gelegt. Der Schulbusverkehr in Billerbeck sei an diesem Tag nicht gefahren. Da in Coesfeld aber nicht schulfrei war, konnten die Schüler/innen aus Billerbeck die Schulen in Coesfeld nicht erreichen. Wenn man also an einer Stellschraube drehe, habe das Auswirkungen auf die anderen Anschlüsse.

 

Frau Schulze Wierling wirft die Frage auf, ob die Stadt Billerbeck tatsächlich auf die Schüler/innen, die Coesfelder Schulen besuchen, obwohl sie ja auch die Schule in Billerbeck besuchen können, Rücksicht nehmen müsse.

 

Herr Schlieker verweist hierzu auf das Recht der freien Schulwahl. Wenn Eltern für ihre Kinder eine Schule in Coesfeld bevorzugen, müsse man das akzeptieren.

 

Herr Lennertz führt an, dass Herr Hölscher gesagt habe, dass er eine zusätzliche frühere Abfahrzeit einschieben könnte, während die Verwaltung sage, dass er das nicht könne.

 

Herr Messing entgegnet, dass er noch heute Morgen mit Herrn Hölscher telefoniert habe. Herr Hölscher habe nie gesagt, dass er um 13:25 Uhr und um 13:45 Uhr fahren könne.

 

 

Herr Wischnewski teilt zur Frage von Herrn Schlieker, ob die Schüler/innen zumindest in der kalten Jahreszeit die Wartezeit trocken und warm in der Schule überbrücken könnten mit, dass die Schüler/innen den Ganztagsbereich und die Mensa nutzen können, von diesem Angebot aber keinen Gebrauch machten.

 

Frau Rawe wirft die Frage auf, ob die Möglichkeit bestehe, dass die Billerbecker, die Coesfelder Schulen besuchen, verstärkt mit dem Zug zurückfahren und dann vom Bahnhof aus in die Bauerschaften gefahren werden. Außerdem stelle sich die Frage, wie viele Schüler/innen betroffen seien und ob evtl. ein Taxi eingesetzt werden könne.

 

 

Herr Schlieker begrüßt an dieser Stelle Herrn Tranel und Herrn Bandt, die sich aufgrund der Verkehrslage ein wenig verspätet haben und schlägt vor, ihnen zunächst das Wort für grundsätzliche Ausführungen zu erteilen.

 

Herr Tranel stellt heraus, dass die Schülerbeförderung ein sehr komplexes Thema sei. Viele Dinge würden gewünscht, die aber nicht einfach umzusetzen seien oder für die es bzgl. der Umsetzung des richtigen Ansprechpartners bedürfe. Im Übrigen sei der Schulträger, also die Stadt Billerbeck nicht für die Beförderung der Schüler/innen an sich zuständig. Der Schulträger müsse gewährleisten, dass für die Beförderung ihrer Schüler/innen zur Schule eine wirtschaftliche Art gewählt wird. Die wirtschaftlichste Art sei der vorhandene Linienverkehr. Es könnte auch ein Schülerspezialverkehr aufgebaut werden, wenn ein Linienverkehr nicht vorhanden ist. Nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW dürfe der tägliche Schulweg der Kinder 3 Stunden betragen. Nach der Verordnung sei auch eine Wartezeit an der Schule vor und nach dem Unterricht von 45 Minuten zulässig. Der Gesetzgeber lasse dies zu, weil sich andererseits die Schülerbeförderung nicht organisieren lasse.

 

Bei den Schulbusfahrten seien bestimmte Zwangspunkte, wie z. B. die unterschiedlichen Anfangszeiten der Coesfelder Schulen zu berücksichtigen. Die Busse beförderten zunächst die Schüler/innen, die Billerbecker Schulen besuchen, zum Gummibahnhof und führen tlw. danach die Schüler/innen, die in Coesfeld eine Schule besuchen, weiter nach Coesfeld, passend zum jeweiligen Unterrichtsbeginn. Das führe zwangsläufig zu Wartezeiten.

Eine theoretische Möglichkeit zur Lösung des Problems könnte darin bestehen, sich auf die allgemeinen Linien zu konzentrieren, um die Schüler/innen nach Coesfeld zu transportieren. Die Billerbecker Schüler/innen könnten über sogenannte Freistellungsverkehre befördert werden. Dabei werde aber an vielen Stellen ein Parallel-Verkehr aufgebaut und die Kosten müsste zu 100% die Stadt Billerbeck als Schulträger tragen.

Ob diese Lösung auch praktisch möglich ist, wäre mit den Unternehmen vor Ort zu klären, diese müssten über ausreichend Fahrzeuge verfügen. Falls dies nicht der Fall sei, müsse man über Freistellungsverkehre nicht mehr nachdenken, dann müsse man im bestehenden Verkehr nachjustieren. Das Optimum werde man aber nicht schaffen, es müssten immer Kompromisse eingegangen werden. Sicher sei auch, dass die Coesfelder eine Verschlechterung nicht zulassen werden.

Im Übrigen sei die ZVM Bus kein Verkehrsunternehmen, sondern setze die Beschlüsse des Kreistages Coesfeld um, d. h. der Kreistag definiere ein Leistungsangebot und dieses kaufe der ZVM Bus am Markt ein.

 

Zur Frage, warum auf der Linie 587 morgens eine Fahrt aus Coesfeld in Richtung Billerbeck gestrichen wurde, erläutert Herr Tranel, dass 2016 die Fahrpläne erstellt wurden. Da zu diesem Zeitpunkt die Fahrt nicht hinreichend genutzt wurde, habe der ZVM diesen Verkehr ohne die morgendliche Fahrt ausgeschrieben. Die Fahrt könne aber jederzeit nachbestellt werden, müsse aber von der Bezirksregierung genehmigt werden. Morgen finde ein Gespräch mit Vertretern der Bezirksregierung, der Fa. Veelker, der Stadt Billerbeck und der Gemeinde Havixbeck statt, in dem es auch um die Wiederaufnahme dieser Fahrt gehe. Wenn darüber hinaus Änderungen im Ortslinienverkehr gewünscht werden, müsse dabei immer berücksichtigt werden, dass die Stadt Billerbeck die Kosten tragen müsse.

 

Bezugnehmend auf die aufgeworfene Frage, ob die Billerbecker Schüler/innen, die Coesfelder Schulen besuchen, nicht verstärkt über die Schiene befördert werden können, weist Herr Tranel darauf hin, dass man dieses nicht oktroyieren könne. Man könnte die Schüler lediglich dazu bringen, indem man ihnen andere Möglichkeiten verbaue.

 

Frau Rawe betont, dass die Attraktivität der Billerbecker Schulen nicht darunter leiden dürfe, dass Schüler/innen nach Coesfeld befördert werden müssen. Hier müsse es eine Verhältnismäßigkeit geben, ggf. müssen Kompromisse gesucht werden. Vielleicht könne der Schulschluss in Coesfeld vorverlegt werden.

 

Herr Tranel weist darauf hin, dass es Sache der Schulträger sei, Kompromisslösungen zu finden. Er könne der Stadt Coesfeld nicht aufzwingen, wie sie ihren Schülerverkehr organisiere. Vor einigen Jahren sei schon einmal über eine Staffelung des Schulbeginns in Coesfeld diskutiert worden. In der Diskussion habe es aber keine Mehrheit hierfür gegeben, der größte Widerstand sei aus der Lehrerschaft gekommen. 

 

Herr Lennertz möchte wissen, ob Herr Tranel denn zum Freistellungsverkehr rate, um eine Entspannung zu erreichen.

 

Herr Tranel sieht das als einen gangbaren Weg an. Die Möglichkeit biete Flexibilität, verursache aber Kosten.

 

Herr Messing stellt fest, dass es doch hauptsächlich um die gestrichene morgendliche Fahrt der Linie 587 gehe. Voraussichtlich werde die Bezirksregierung die Genehmigung erteilen, so dass die Fahrt kurzfristig wieder aufgenommen werden könne. Dann habe sich dieses Problem erledigt.

 

Frau Rawe führt aus, dass die Fahrten für die Billerbecker Schüler/innen optimal gestaltet werden könnten, wenn der Schulbusverkehr in Billerbeck im Freistellungsverkehr organisiert würde. Dann stelle sich aber die Frage, wie dann die Schüler/innen aus Coesfeld wieder in Richtung Bauerschaften befördert würden und ob nicht die Stadt Coesfeld als Schulträger die Kosten für die Beförderung der Kinder tragen müsse, die in Coesfeld beschult werden.  

 

Herr Tranel erläutert, dass sich der Schulträger aus Coesfeld nicht darum kümmere, wie die Kinder aus Billerbeck zurück zu ihrem Wohnort kämen. Der Schulträger sei auch nicht verpflichtet, eine Beförderung mit dem Bus sicherzustellen. Er müsse einen Ausgleich für die Schülerbeförderung schaffen. Alle Schulträger versuchten, eine optimale Beförderung für ihre Schüler zu organisieren.

 

Frau Dirks ergänzt, dass die Eltern für die Beförderung ihrer Kinder sorgen könnten und ihnen dann die Kosten nach den Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung erstattet würden.

 

Frau Schulze Wierling wiederholt ihren Vorschlag auf Kürzung der Pausen in der Grundschule, dann wäre nach der 6. Stunde einheitlich um 13:15 Uhr Schulschluss an allen Billerbecker Schulen. Wenn dann ein Bus eingesetzt würde, könnte er um 14:00 Uhr zurück sein, um die Schüler/innen aus Coesfeld weiter zu befördern.

 

Herr Messing gibt zu bedenken, dass dieser Bus im Schülerspezialverkehr zusätzliche Kosten verursache.

 

Herr Lennertz erkundigt sich nach den Planungen für das kommende Schuljahr, wenn sich ggf. Osterwicker oder Roruper Schüler/innen in Billerbeck anmeldeten.

 

Herr Messing berichtet, dass zurzeit an einem neuen Nahverkehrsplan gearbeitet werde. Dabei müssten auch neue Schülerströme berücksichtigt werden, da vermehrt Schüler/innen aus Nachbarorten die Gesamtschule besuchen werden. Die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes werde aber auch von den anderen Kommunen beobachtet. Die Gemeinde Rosendahl habe bereits eine Stellungnahme abgegeben. Dort werde es als nicht vorteilhaft angesehen, wenn Rosendahler Schüler die Schule in Billerbeck besuchen und eine Optimierung des Nahverkehrsplans hierfür vorgesehen wird. Letztendlich entscheide der Kreistag über den Nahverkehrsplan.

 

Herr Fliß entnimmt der Diskussion, dass es zwei Schwerpunkte gibt, und zwar die morgendliche Fahrt auf der Linie 587 und die Wartezeit mittags nach Schulschluss um 13:15 Uhr bis zur Abfahrt der Busse um 13:45 Uhr. Um entscheiden zu können, ob ggf. mittags zumindest für eine Übergangszeit eine zusätzliche Fahrt im Schülerfreistellungsverkehr eingeführt wird, sollte die Verwaltung Aussagen über Kosten treffen.

 

Frau Rawe schließt sich dem an. Sie fragt nach, ob nicht die Möglichkeit bestehe, dass sich Coesfeld an den Kosten für eine zusätzliche Fahrt mittags beteilige. Es müsse ja für Coesfeld interessant sein, Billerbecker Schüler zu bekommen.

Des Weiteren frage sie nach, ob Gespräche mit der AFG bzgl. eines späteren Schulschlusses geführt worden seien.

 

Herr Messing teilt mit, dass natürlich mit Herrn Dr. Habbel über Lösungsansätze diskutiert worden sei. Herr Dr. Habbel habe angeführt, dass dienstags häufig Lehrerkonferenzen stattfänden. Wenn der Schulschluss nach hinten verlegt würde, bliebe den Lehrern zu wenig Zeit, um in der Mittagspause zu pendeln.

 

Frau Schulze Wierling stellt fest, dass die Fahrt auf der Linie 587 morgens von Coesfeld nach Billerbeck und mittags zurück nicht ein Problem sei, das die Stadt Billerbeck lösen könne. Allen sollte klar sein, dass hierfür der Kreis Coesfeld zuständig ist. Wenn das morgige Gespräch positiv verlaufe, könnte die zusätzliche Fahrt morgens relativ schnell wieder aufgenommen werden. Falls nicht, müsste kurzfristig ein Busunternehmen aktiviert werden, damit nicht erst im nächsten Jahr etwas verbessert werde.

 

Herr Lennertz fragt kritisch nach, was die Verwaltung bzgl. des CDU-Antrages bislang unternommen habe.

 

Herr Messing führt aus, dass rd. 400.000,-- € jährlich für die Schülerbeförderung ausgegeben werden. Wenn es Umstellungen geben soll, müsse eine Markterkundung durchgeführt werden. Der Fraktionsantrag stehe heute zur Diskussion. Es sei unüblich bereits im Vorfeld tätig zu werden, dafür benötige er einen Auftrag des Ausschusses.

 

Herr Lennertz macht deutlich, dass er sich gewünscht hätte, dass in der Sitzungsvorlage die einzelnen Punkte des Fraktionsantrages bereits aufgegriffen worden wären.

 

Herr Messing betont, dass außer den Problemen auf der Linie 587, die kurzfristig gelöst werden könnten, ansonsten der Schulbusverkehr in den letzten Jahren reibungslos verlaufen sei. Die einzig verbleibende Problematik sei derzeit die durch den früheren Schulschluss verursachte längere Wartezeit.

 

Frau Schulze Wierling hält es für sehr wichtig, die weiterführende Schule vor Ort optimal zu versorgen, damit sie attraktiv bleibt.

 

 

An dieser Stelle wird den Zuhörern Rederecht eingeräumt.

 

 

Eine Mutter aus Coesfeld, deren Kind die Gemeinschaftsschule besucht, bringt vor, dass ihr Kind morgens mehrfach zwei Stunden lang unterwegs zur Schule gewesen sei,  weil  Züge ausgefallen seien oder die Züge lange Wartezeiten in Lutum hatten.

 

Eine andere Mutter, deren Kinder das Pius-Gymnasium in Coesfeld besuchen, betont, dass egal welche Schule Billerbecker Kinder besuchen, die Stadt Billerbeck für alle Kinder eine Fürsorgepflicht habe und nicht nur für die, die in Billerbeck die Schule besuchen. Die Beförderung zum Pius-Gymnasium funktioniere seitdem die Fa. Veelker die Beförderung übernommen habe, überhaupt nicht. Die Kinder erreichten ihre Anschlussbusse nicht, weil die Fa. Veelker den Fahrplan nicht einhalte. Die Fa. Veelker sei doch einen Vertrag eingegangen und den habe sie zu erfüllen.

 

Herr Tranel stellt richtig, dass die Fa. Veelker keinen Vertrag, sondern eine Genehmigung habe. Hätte die Fa. Veelker einen Vertrag mit der ZVM, dann bestünde die Möglichkeit vertraglich Einfluss zu nehmen. Die Fa. Veelker habe in Coesfeld mit einigen Problemen zu tun. Dass sich die Fa. Veelker bewege, sehe man daran, dass sie bei dem morgigen Gespräch mit am Tisch sitze.

 

Eine weitere Mutter ist dagegen der Auffassung, dass den Kindern durchaus etwas längere Fahr- und/oder Wartezeiten zuzumuten sind.

 

Von einer Mutter wird die schlechte Kommunikation angesprochen, wenn Busse nicht fahren.

 

Herr Messing weist darauf hin, dass der Verwaltung auch nicht immer die entsprechenden Informationen vorgelegen hätten. Künftig solle aber besser informiert werden.

 

Herr Tranel geht davon aus, dass die Fahrt um 7:07 Uhr wieder aufgenommen wird. Noch im Raum stehe, wie die Verteilung innerhalb Billerbecks laufen könnte und wie mit den Ortslinien verfahren werde. In einem 1. Schritt sollten mit den kommunalen Unternehmen die Rahmenbedingungen geklärt und verschriftlicht werden. Dann könne er sich hiermit beschäftigen und Rede und Antwort stehen.

 

Frau Rawe betont, dass die Kosten für sie wichtig seien. Es sei auch die Frage, ob es noch andere Formen von vernetzten Ortslinien geben könne, wie z. B. in Olfen. Dort sei das Liniennetz mit dem Bürgerbus vernetzt.

 

Frau Balzer gibt bzgl. der Anregung zur Kürzung der Pausen an der Grundschule zu bedenken, dass für die Grundschule die Wechselpausen sehr wichtig seien. Eine Verkürzung der Pausen wäre für die Schule eine Herausforderung, weil es mit 2 Standorten Bedürfnisse gebe. Dennoch wolle sie den Vorschlag prüfen, allerdings brauche sie dann aber auch die Gewissheit, dass die Busse früher fahren.

 

Herr Fliß und Frau Rawe schlagen vor, die Verwaltung zu beauftragen, ein Alternativkonzept mit zusätzlichen Fahrten im Freistellungsverkehr zu erarbeiten und die Kosten hierfür zu ermitteln.

 

Frau Schulze Wierling verweist auf den CDU-Antrag, in dem die Fragestellungen aufgelistet seien. Ihr sei es wichtig, dass die Zeiten optimiert werden. Sie sei zuversichtlich, dass die zusätzliche Fahrt auf der Linie 587 morgens wieder aufgenommen wird. Darüber hinaus müsse es vernünftige Verbindungen für Schüler/innen aus Rorup geben, damit Eltern ihre Kinder auch in Billerbeck anmelden.

 

Herr Schlieker hält fest, dass er die heutige Beratung als Auftaktveranstaltung ansehe, um den Schülerspezialverkehr und den Linienverkehr unter die Lupe zu nehmen. Darüber hinaus werde Geld in den Haushalt eingestellt, um die gesamte Mobilität einschl. Bürgerbus zu untersuchen. Herr Tranel habe sich bereit erklärt, zur Seite zu stehen. Die Verwaltung werde in der nächsten Sitzung dieses Ausschusses über die bis dahin gewonnenen Erkenntnisse berichten.