Beschluss:

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 13.000 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2019 berücksichtigt.

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2019 wird zur Kenntnis genommen.

d)    Die Gebühr für die Umstellung von Müllgefäßen wird auf 18,00 € festgesetzt.

e)    Die 12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig