Sitzung: 13.12.2018 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/0449/2018
Beschluss:
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte
Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird zur Kenntnis
genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen
Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden
die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus
Vorjahren in Höhe von 13.000 € entnommen und als Ertrag in der
Gebührenbedarfsberechnung 2019 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2019 wird
zur Kenntnis genommen.
d) Die Gebühr für die Umstellung von Müllgefäßen wird auf 18,00 €
festgesetzt.
e) Die 12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig