Sitzung: 13.12.2018 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1390/2018
Beschluss:
1.
Für das
Plangebiet „Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ wird die Aufstellung der 5. Änderung
des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst
die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 24, Flurstücke 301,
333, 355 bis 357, 370, 371, 373, 380, 381, 385 bis 392, 394 bis 397, 399 bis
403, 408, 409, 411, 422, 518, 522 bis 529, 537 und 538.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit
§ 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht
verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ und der Entwurf
der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig