Beschluss:

Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.09.2018 wird gefolgt.


Herr Flüchter begründet den Fraktionsantrag der Grünen.

 

Herr Mollenhauer verweist zu den seitens der Stadt bereits unternommenen Maßnahmen zur Erlangung von pestizidfreien Grundstücken auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage. Hier sei ausgeführt, dass auf den städt. Flächen keine Pflanzenschutzmittel mehr verwendet werden und die Beseitigung von Unkräutern mittels thermischen oder mechanischen Maßnahmen erfolgt.

 

Herr Fliß stellt fest, dass also der Punkt 1. des Fraktionsantrages der Grünen im Grunde gegenstandslos ist, weil die Verwaltung bereits so verfahre, wie im Antrag gefordert.

 

Herr Flüchter geht davon aus, dass das am Sportzentrum Helker Berg eingesetzte Herbizid unbedenklich ist. Andererseits könne er diesen Punkt aber noch nicht als erledigt ansehen, da Pflanzenschutzmittel auf Flächen aufgebracht würden, auf denen Kinder spielen.

 

Frau Dirks entgegnet, dass der Einsatz der Pflanzenschutzmittel selbstverständlich sorgfältig erfolge und nur dann, wenn es erforderlich ist und dann auch nur punktuell.

 

Herr Dettmann ergänzt, dass der Platz nach dem Aufbringen von Pflanzenschutzmitteln für mindestens 3 Tage gesperrt werde.

 

Herr Flüchter verweist auf die im Antrag formulierte Regelung, dass über Ausnahmen vom Verbot des Pestizideinsatzes im Notfall der Rat entscheiden soll. 

 

Herr Fliß macht deutlich, dass er dem Fraktionsantrag nicht zustimme. Er wolle keine Sondersitzung des Rates, um im Notfall über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu entscheiden. Das sei auch nicht Aufgabe des Rates, sondern des sachkundigen Mitarbeiters am Bauhof.  

 

Herr Schulze Temming vertritt die Auffassung, dass nicht alles mit Verboten geregelt werden sollte. Bei den im Fraktionsantrag zitierten Richtlinien des Vertragsnaturschutzes handele es sich um ein freiwilliges Paket. Die Verwaltung könnte den jetzigen und neuen Pächtern die Auffassung des Rates vermitteln. Im Übrigen seien landwirtschaftliche Betriebe tlw. sehr klein strukturiert, so dass sie mit strikten Verboten Probleme bekämen. Landwirte verfügten außerdem über einen Fachkundenachweis.

 

Herr Flüchter führt an, dass die Düngemittelverordnung nachgearbeitet werden müsse, weil sie von der EU als nicht ausreichend betrachtet werde. Man riskiere ein Vertragsverletzungsverfahren. Gleichzeitig sei das Insekten- und Artensterben wahrzunehmen und Arten wie Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn seien vom Aussterben bedroht. Er wolle den Landwirten nicht vorwerfen, dass sie unsachgemäß arbeiten. Aber die jetzige Vorgehensweise führe zum Artenrückgang.

 

Frau Branse führt bzgl. des von Herrn Flüchter erwähnten Vertragsverletzungsverfahrens aus, dass sie vielmehr befürchte, dass die Pächter der städt. Flächen den Rechtsweg beschreiten werden, wenn die Verträge wie von den Grünen beantragt, geändert werden. Zumal das nicht notwendig sei, denn im Umweltmagazin vom Verein Deutscher Ingenieure werde ausgeführt, dass das Bundesministerium Regelungen zum Umgang mit Glyphosat und anderen Pflanzenschutzmitteln treffen wolle. Deshalb müsse nicht jetzt auf städt. Ebene etwas reglementiert werden, wenn dies später durch Bundesrecht geregelt werde. Aus diesem Grund lehne sie den Antrag der Grünen ab. 

 

Herr Fliß wiederholt, dass er auf Freiwilligkeit setze. Wenn mit Verboten gearbeitet werde, frage er sich, wie die Stadt an Tauschflächen kommen bzw. anbieten wolle.

 

Herr Mollenhauer erläutert an dieser Stelle, dass in den letzten 20 Jahren erhebliche Flächen der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung entzogen und extensiviert wurden. Aus diesem Grunde gebe es bereits umfangreiche Grünflächen, auf denen das Aufbringen von Pestiziden und Gülle nicht mehr erfolge.

 

In der weiteren Diskussion unterstreicht Frau Dirks, dass bereits viel zur Verbesserung der Biodiversität gemacht werde und sich auch weiterhin viel tun werde. Ein gutes Miteinander mit den Landwirten sei wichtig. Es werde immer schwerer, Flächen zu bekommen, selbst für Bürgerradwege. Angesichts des guten Miteinanders rate sie dringend davon ab, in die Pachtverträge einzugreifen und noch weitere Reglementierungen aufzunehmen.

 

Herr Knüwer gibt zu bedenken, dass die in Frage kommenden Flächen gar nicht so groß sind. Im Vergleich mit den in Billerbeck insgesamt landwirtschaftlich genutzten Flächen handele es sich um Peanuts. Und wenn man sehe, was bereits gemacht werde, halte er weitere Maßnahmen nicht für erforderlich.

 

Herr Flüchter entgegnet, dass gerade für die Feldvögel nicht die großen Flächen, sondern Randflächen wichtig seien. Man könne doch zumindest mit den Landwirten sprechen.

 

Herr Fliß befragt Herrn Flüchter, ob er den Fraktionsantrag hinsichtlich der Freiwilligkeit modifizieren wolle.

 

Herr Flüchter antwortet, dass er grundsätzlich bei seinem Antrag bleiben wolle, er aber auch sehe, dass er nicht mehrheitsfähig ist.

 

Herr Kösters unterstreicht ebenfalls, dass die Stadt schon viel gemacht habe und rät Herrn Flüchter auf freiwillige Basis zu setzen. Damit würde auch nach außen ein positives Zeichen in Richtung der Landwirte gesetzt.

 

Frau Branse ist davon überzeugt, dass die Pächter der städt. Flächen den Erhalt der Artenvielfalt und den Schutz der Lebensgrundlagen vor Augen haben. Die Forderung der Grünen halte sie nicht für zielführend. Die vom Bundesministerium auf den Weg gebrachten Maßnahmen sollten abgewartet werden.

 

Herr Wiesmann sieht die Forderung der Grünen auch als Provokation für alle anderen Landwirte an. Ein Zwang werde nicht zielführend sein.

 

Herr Schulze Temming schlägt Herrn Flüchter als Kompromiss vor, dass die Verwaltung die Pächter bei Neuverpachtungen über die Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz informiert.

 

Herr Flüchter geht davon aus, dass jeder Landwirt diese Richtlinien kennt. Es gehe darum, den schleichenden Artenverlust zu stoppen und damit sollte auf städt. Flächen begonnen werden.

 

Herr Schulze Thier gibt zu bedenken, dass dadurch der Artenschutz nicht gerettet werde, da die Größe der verpachteten städt. Flächen gering sei. Außerdem sei im Außenbereich bereits viel für den Artenschutz getan worden.

 

Im Zuge der weiteren Diskussion weist Herr Wiesmann darauf hin, dass man an der Menge der Pachtverträge und der Größe der Flächen erkennen könne, dass es sich bei den städt. Pachtflächen um Splißparzellen handele, die mitten in anderen Flächen der Landwirte liegen. Eine Umsetzung des Fraktionsantrages sei also faktisch nicht realisierbar. Diese Splißparzellen könnten als Tauschflächen dienen. Man könne aber nicht mit Flächen verhandeln, auf denen 5-jährige Verbote liegen.

 

Herr Schulze Temming stellt schließlich fest, dass die Meinungen ausgetauscht worden sind und sich die Grünen entscheiden müssten, ob sie bei ihrem Antrag bleiben wollen. Dieser würde dann wohl abgelehnt oder man einige sich auf einen Kompromiss.

 

Herr Flüchter erklärt, dass ihm die Änderungen zu massiv seien. Er wolle noch einmal fraktionsintern beraten.

 

Herr Wiesmann lässt daraufhin über den Fraktionsantrag Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

 


Stimmabgabe::                            Ja               Nein            Enthaltung

                                     

CDU Fraktion                                                     6                        

SPD Fraktion                                                      2                        

Bündnis90/Die Grünen                 2                                           

Sonstige                                                              1                        

Bürgermeisterin