Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Der Anregung der IHK wird gefolgt und der Planentwurf wird, wie im Sachverhalt beschrieben, bzgl. der Einschränkung der Einzelhandelsnutzung ergänzt.

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes wird für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Parallel wird den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Teilen gegeben.

3.    Die Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.


Frau Besecke erläutert die Anregung der IHK.

 

Die Ausschussmitglieder schließen sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fassen folgenden


Stimmabgabe: einstimmig