Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Es wird beschlossen, für den historischen Stadtkern Billerbecks eine neue Satzung mit örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) nach § 89 Abs. 1 BauO NRW aufzustellen.

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

­      im nördlichen Bereich durch die Straßen Richtengraben, Schmiedestraße,
Holthauser Straße

­      im Osten durch die Rathausstraße in Richtung Süden, die Münsterstraße östlich verlaufend bis zur Straße Baumgarten

­      im Süden durch die Straßen Baumgarten und nach Querung der Coesfelder Straße die Berkel bis zu L 580 folgend und

­      im Westen durch die L 580 (Hagen) bis zum Kreuzungspunkt mit der Straße Richtengraben.

Er umfasst die zwei in § 1 der Satzung beschriebenen Gebiete.

2.     Das Gestaltungsprogramm (bestehend aus Gestaltungssatzung und Gestaltungshandbuch) werden für die Offenlegung gebilligt.

3.     Das Gestaltungsprogramm  ist nach § 89 Abs. 2 BauO in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.

4.     Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.


Herr Brockamp erklärt sich für befangen. Er übergibt den Sitzungsvorsitz an seinen Stellvertreter Herrn Rose und begibt sich in den Zuschauerraum.

 

Herr Wieland erklärt sich ebenfalls für befangen. Er nimmt an der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und begibt sich ebenfalls in den Zuschauerraum.

 

Herr Farwick vom Büro farwick + grote stellt nach einer kurzer Einleitung durch Frau Besecke den Entwurf des Gestaltungsprogrammes mittels Power-Point-Präsentation vor (siehe Anlage 1 zu dieser Niederschrift im Ratsinformationssystem).

 

Herr Peter-Dosch regt an, nicht nur eine Offenlage, sondern im Endspurt noch einmal eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.

 

Frau Besecke gibt zu bedenken,  dass die Resonanz bei der ersten Bürgerbeteiligung nur mäßig gewesen sei. Es sei angedacht, die Unternehmerschaft als Multiplikatoren zu nutzen und gezielt per Mail anzusprechen, da erfahrungsgemäß die Bereitschaft, an einem Abendtermin teilzunehmen, nicht sehr groß sei.

 

Herr Kösters erkundigt sich, inwieweit die Gestaltungssatzung Spielraum biete.

 

Grundsätzlich sei versucht worden, klare Regelungen zu schaffen, so Herr Farwick. Sollte ein Architekt einen Entwurf vorlegen, der nicht der Satzung entspreche, dann könnten Ausnahmen und Befreiungen zugelassen werden.

 

Herr Flüchter wirft die Frage auf, wie viele Hauseigentümer betroffen seien oder ob der Kreis so überschaubar ist, dass die Eigentümer per Post informiert werden können.

 

Frau Besecke wirft ein, dass ein Anschreiben aller Eigentümer den Rahmen sprengen würde. Sie gehe davon aus, dass sich die Informationen über die Multiplikatoren sehr gut weiter verbreiten und sich die Eigentümer über die Internet-Seite der Stadt informieren. Da auch die Architekten eingebunden würden, ergebe sich auch hierüber eine Weiterverbreitung.

 

Das Gesamtwerk sei gut gelungen, so Herr Flüchter, dennoch hätte er sich gewünscht, wenn im Hinblick auf die Gartengestaltung auch Regelungen in Bezug auf Proportionen und Materialwahl getroffen worden wären.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass es in der Gestaltungssatzung nur um die baulichen Einrichtungen gehe.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig