Beschluss:

1.     Es wird beschlossen, für den historischen Stadtkern Billerbecks eine neue Satzung mit örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) nach § 89 Abs. 1 BauO NRW aufzustellen.

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

­      im nördlichen Bereich durch die Straßen Richtengraben, Schmiedestraße,
Holthauser Straße

­      im Osten durch die Rathausstraße in Richtung Süden, die Münsterstraße östlich verlaufend bis zur Straße Baumgarten

­      im Süden durch die Straßen Baumgarten und nach Querung der Coesfelder Straße die Berkel bis zu L 580 folgend und

­      im Westen durch die L 580 (Hagen) bis zum Kreuzungspunkt mit der Straße Richtengraben.

Er umfasst die zwei in § 1 der Satzung beschriebenen Gebiete.

2.     Das Gestaltungsprogramm (bestehend aus Gestaltungssatzung und Gestaltungshandbuch) werden für die Offenlegung gebilligt.

3.     Das Gestaltungsprogramm  ist nach § 89 Abs. 2 BauO in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.

4.     Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.


Herr Brockamp, Herr Wiesmann und Herr Wieland erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Auf Anregung von Herrn Lennertz und Herrn Flüchter soll auf die Offenlage der Gestaltungssatzung noch einmal besonders hingewiesen werden, u. a. in der Presse und auf der homepage der Stadt Billerbeck.

 

Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig