Sitzung: 19.02.2019 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1413/2019
Beschluss:
1.
Es wird
beschlossen, für den historischen Stadtkern Billerbecks eine neue Satzung mit
örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) nach § 89 Abs. 1 BauO NRW aufzustellen.
Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
im
nördlichen Bereich durch die Straßen Richtengraben, Schmiedestraße,
Holthauser Straße
im Osten
durch die Rathausstraße in Richtung Süden, die Münsterstraße östlich verlaufend
bis zur Straße Baumgarten
im Süden
durch die Straßen Baumgarten und nach Querung der Coesfelder Straße die Berkel
bis zu L 580 folgend und
im
Westen durch die L 580 (Hagen) bis zum Kreuzungspunkt mit der Straße
Richtengraben.
Er umfasst die zwei in § 1 der Satzung beschriebenen Gebiete.
2.
Das
Gestaltungsprogramm (bestehend aus Gestaltungssatzung und Gestaltungshandbuch) werden
für die Offenlegung gebilligt.
3.
Das
Gestaltungsprogramm ist nach § 89 Abs. 2
BauO in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.
4. Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Herr Brockamp, Herr Wiesmann und Herr Wieland erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Auf Anregung von Herrn Lennertz und Herrn Flüchter soll auf die Offenlage der Gestaltungssatzung noch einmal besonders hingewiesen werden, u. a. in der Presse und auf der homepage der Stadt Billerbeck.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig