Frau Lammers teilt mit, dass Ende letzten Jahres das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen worden sei. Danach müsse nun entgegen ihrer Ankündigung der Gesamtabschluss 2018 doch noch einmal vom Rechnungsprüfungsausschuss aufgestellt und im Rat beschlossen werden. Das sei dann aber der letzte Gesamtabschluss, danach könne von den Befreiungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden.