Herr Flüchter merkt an, dass die Gehölzpflege in Bombeck mustergültig durchgeführt worden sei. Er wolle aber darauf hinweisen, dass das Holz bis zur Vogelbrut geschreddert werden müsse.

 

Dem Hinweis von Herrn Mollenhauer, dass das aufgrund der Witterung nicht immer funktioniere, halten Frau Rawe und Herr Schlieker entgegen, dass das Schnittgut dann eben liegen bleiben müsse.