Sitzung: 19.02.2019 Rat der Stadt
Herr Walbaum erinnert in Vertretung für Frau Bosse an die Beantwortung der von Frau Bosse schriftlich eingereichten Anfrage zu privaten Feuerwerken.
Frau Dirks beantwortet die Fragen wie folgt:
Wie viele Genehmigungen für privates
Feuerwerk hat es 2018 insgesamt gegeben, wie viele davon wurden von
Privatpersonen beantragt und wie viele von Gewerbetreibenden?
Genehmigungen: |
6x Privatpersonen |
Anzeigebestätigungen: |
3x an
Gewerbetreibende (Pyrotechniker) müssen das Feuerwerk nur anzeigen, keine
Genehmigung erforderlich |
Freilichtbühne: |
1x |
|
|
Was war jeweils der Anlass? |
|
|
|
Privatpersonen: |
3x Geburtstag, 1
x Pfingstlager KJG (Jubiläum), 2 x Hochzeit |
Gewerbetreibende: |
1x Geburtstag, 1
x Hochzeit, 1 x Filmaufführung |
Freilichtbühne: |
Emil und die
Detektive |
|
|
Wo wurden diese Feuerwerke abgefeuert und
wann (räumliche und zeitliche Verteilung)? |
|
|
|
Privatpersonen: |
6 Massonneaustr.:
März 2018, Temming: Mai 2018, Helker Berg: Juni 2018, Propst-Laumann-Str.:
Juni 2018, Hamern: August 2018, Gantweg: September 2018 |
Gewerbetreibende: |
3 Temming: April
2018, Gantweg: Juni 2018, Bockelsdorf: Dezember 2018 |
Freilichtbühne: |
1 Weihgarten:
September 2018 |
|
|
Muss bei der Genehmigung eines solchen
privaten Feuerwerks ein Verantwortlicher genannt werden, ähnlich wie beim
Osterfeuer? |
|
Ja, es muss ein
Verantwortlicher benannt werden. Dieser muss volljährig sein und seine Daten
angeben (Adresse, Handynummer für eine Erreichbarkeit). Die Genehmigung für
Private ist gebührenpflichtig mit 30,00 €. |
|
|
|