Herr Walbaum erinnert in Vertretung für Frau Bosse an die Beantwortung der von Frau Bosse schriftlich eingereichten Anfrage zu privaten Feuerwerken.

 

Frau Dirks beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Wie viele Genehmigungen für privates Feuerwerk hat es 2018 insgesamt gegeben, wie viele davon wurden von Privatpersonen beantragt und wie viele von Gewerbetreibenden?

 

Genehmigungen:

6x Privatpersonen

Anzeigebestätigungen:

3x an Gewerbetreibende (Pyrotechniker) müssen das Feuerwerk nur anzeigen, keine Genehmigung erforderlich

Freilichtbühne:

1x

 

 

Was war jeweils der Anlass?

 

 

Privatpersonen:

3x Geburtstag, 1 x Pfingstlager KJG (Jubiläum), 2 x Hochzeit

Gewerbetreibende:

1x Geburtstag, 1 x Hochzeit, 1 x Filmaufführung

Freilichtbühne:

Emil und die Detektive

 

 

Wo wurden diese Feuerwerke abgefeuert und wann (räumliche und zeitliche Verteilung)?

 

 

Privatpersonen:

6

Massonneaustr.: März 2018, Temming: Mai 2018, Helker Berg: Juni 2018, Propst-Laumann-Str.: Juni 2018, Hamern: August 2018, Gantweg: September 2018

Gewerbetreibende:

3

Temming: April 2018, Gantweg: Juni 2018, Bockelsdorf: Dezember 2018

Freilichtbühne:

1

Weihgarten: September 2018

 

 

Muss bei der Genehmigung eines solchen privaten Feuerwerks ein Verantwortlicher genannt werden, ähnlich wie beim Osterfeuer?

Ja, es muss ein Verantwortlicher benannt werden. Dieser muss volljährig sein und seine Daten angeben (Adresse, Handynummer für eine Erreichbarkeit). Die Genehmigung für Private ist gebührenpflichtig mit 30,00 €.