Frau Rawe fragt nach, ob der Verwaltung bereits Informationen des Landes bzgl. der Reform der Grundsteuer vorlägen.

 

Frau Lammers bejaht die Anfrage. Bei der Berechnung der Grundsteuer werden zukünftig der Bodenrichtwert, das Alter des Objektes und die in der Region durchschnittlichen Mietkosten als Basis genommen. Insgesamt seien rd. 35 Millionen Grundstücke neu zu bewerten. Hierfür seien die Finanzämter zuständig. Aufgrund der bisherigen Aussagen der Bundes- und Länderregierung, dass die Kommunen keinen finanziellen Nachteil erleiden sollen, habe sie für den Haushalt 2019 ff. mit den bisherigen Zahlen zuzüglich der Orientierungsdaten geplant.