Sitzung: 19.02.2019 Rat der Stadt
Frau Lammers bejaht die Anfrage. Bei der
Berechnung der Grundsteuer werden zukünftig der Bodenrichtwert, das Alter des
Objektes und die in der Region durchschnittlichen Mietkosten als Basis
genommen. Insgesamt seien rd. 35 Millionen Grundstücke neu zu bewerten. Hierfür
seien die Finanzämter zuständig. Aufgrund der bisherigen Aussagen der Bundes-
und Länderregierung, dass die Kommunen keinen finanziellen Nachteil erleiden
sollen, habe sie für den Haushalt 2019 ff. mit den bisherigen Zahlen zuzüglich
der Orientierungsdaten geplant.