Sitzung: 26.03.2019 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1423/2019
Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
2. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt
aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung
aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 5. Änderung
des Bebauungsplanes
“Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ als
Satzung. Diese besteht aus der Änderung der textlichen Festsetzung sowie der
Begründung.
3. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
·
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.
Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
· Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung
Die Ausschussmitglieder schließen sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fassen folgenden
Stimmabgabe: einstimmig