Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Für das Plangebiet, welches im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ liegt, wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ beschlossen. Der Planbereich befindet sich in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 11, im Umfeld des nordwestlichen Teils der Industriestraße und umfasst die Flurstücke 10, 11, 132, 145, 270 tlw., 279, 280, 550 und 551.

2.     Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird demnach auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

3.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

4.     Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.     Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Nach kurzer Erläuterung durch Frau Besecke schließt sich der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig