Sitzung: 04.04.2019 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1424/2019
Beschluss:
1.
Für das
Plangebiet, welches im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes
„Darfelder Straße“ liegt, wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes
„Darfelder Straße“ beschlossen. Der
Planbereich befindet sich in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 11, im Umfeld
des nordwestlichen Teils der Industriestraße und umfasst die Flurstücke 10, 11,
132, 145, 270 tlw., 279, 280, 550 und 551.
2.
Die
Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach §
13 Abs. 3 BauGB wird demnach auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht
verzichtet.
3.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13
Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
4.
Der
Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ und der Entwurf
der Begründung werden gebilligt.
5.
Nach §
13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs.
2 BauGB beteiligt.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig