Herr Mollenhauer führt aus, dass im Rahmen des Beschlusses aus der Ratssitzung vom 22.09.2016 eine Evaluierung bzgl. der Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr zugesagt wurde. Hierzu teile der Fachbereich Zentrale Dienste und Ordnung mit, dass es nach Rückfragen bei der Polizei im Bereich der Fußgängerzone keine Unfälle mit Radfahrern gegeben habe. In dem besagten Zeitraum sei lediglich ein Unfall mit einem PKW und einem Verkehrszeichen im Bereich des Friseurs „KopfKunst“ für die Lange Straße bei der Polizei aufgenommen worden.

Zu Beginn der Freigabe habe der Bezirksdienst der Polizei eine Meldung bekommen, dass am Markttag ein Fahrradfahrer nicht geschoben habe und sich durch die anderen Menschen durchgedrängt habe. Dies habe sich aber nach Aussage der Polizei schnell gelegt. Ansonsten habe es bei der Polizei keine Meldungen gegeben. Aus Sicht der Polizei habe sich die Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr bewährt.

Auch die Stadt Billerbeck habe keine Beschwerden erhalten. Bei regelmäßigen Beobachtungen sei festgestellt worden, dass es gut funktioniere und die gegenseitige Rücksichtnahme beachtet werde.

 

Herr Mollenhauer geht davon aus, dass damit die Evaluation erledigt ist.

Einwände ergeben sich nicht.