Beschluss:

Die bisherige Regelung der Straßenbeleuchtung wird beibehalten.


Herr Mollenhauer führt ergänzend zur Sitzungsvorlage aus, dass in Nottuln und Rosendahl eine komplette Nachtabsenkung vorgenommen werde. Dabei sei aber zu bedenken, wie die Straßenbeleuchtung dort grundsätzlich aussehe. Die Straßenbeleuchtung in Billerbeck entspreche nicht der DIN. DIN-gerecht wären Leuchtenabstände von 20 – 30 m, in Billerbeck betrügen diese Abstände durchschnittlich 40 m.  Das sei in Nottuln auch so, in Rosendahl seien die Abstände 30 – 35 m lang. Verwaltungsseitig werde vorgeschlagen, die bisherige Regelung beizubehalten.

 

Zur Nachfrage von Herrn Hagemann, ob bei einer Nachtabsenkung eine Röhre aus oder beide Röhren einer Lampe mit weniger Strom versorgt würden, teilt Herr Mollenhauer mit, dass eine Röhre komplett ausgeschaltet werde. Der Ausfall der Röhre, die nachts in Betrieb bleibe, würde dazu führen, dass die Lampe komplett dunkel wäre.

 

Herr Kleideiter wirft die Frage auf, ob die Straßenbeleuchtung evtl. in Teilbereichen abgesenkt werden könne. Schließlich gehe es nicht nur um Kosteneinsparungen, sondern auch um den Umweltschutz und Energieeinsparung.

 

Herr Mollenhauer geht davon aus, dass hierfür mit den Anliegern kein Konsens zu erzielen wäre.

 

Herr Wieling erinnert daran, dass früher intensiv über die Beleuchtung in der Stadt diskutiert wurde. Seit Jahren müsse hierüber nicht mehr diskutiert werden, da die Bürger mit der jetzigen Lösung zufrieden seien. Da die jetzige Beleuchtung auch der Sicherheit diene, sollte sie beibehalten werden, auch wenn sie evtl. im Widerspruch zum Umweltschutz stehe.

 

Herr Flüchter regt an, eine Umstellung probeweise durchzuführen.

Herr Mollenhauer verweist auf die Kosten. Die RWE habe sich zur Übernahme der einmaligen Umstellungskosten bereit erklärt, eine probeweise Umstellung wäre aber sicherlich nicht umsonst.

Zu der von Herrn Wieling in Erinnerung gerufenen Diskussion Anfang dieses Jahrtausends weist Herr Mollenhauer darauf hin, dass es damals um das Vorziehen der Nachtabsenkung um eine Stunde gegangen sei, womit eine Einsparung von 2.000,-- DM hätte erzielt werden können. Damals sei entschieden worden, für diese geringe Einsparung keine Einschränkung des Standards vorzunehmen.

 

Herr Becks ergänzt, dass damals auch darauf hingewiesen worden sei, dass zu dem Zeitpunkt, wo die Nachtabsenkung vorgenommen werden sollte, viele Veranstaltungen zu Ende seien und aus Sicherheitsgründen keine Absenkung vorgenommen werden solle.

 

Frau Mollenhauer betont, dass für sie bei der Beleuchtung die Sicherheit der Bürger im Vordergrund stehe. Es sollte aber geprüft werden, ob bei der Beleuchtung der städt. Gebäude gespart werden könne. Und wenn die Beleuchtung in Billerbeck unterhalb der DIN-Vorschriften liege, dann werde ja bereits gespart.


Stimmabgabe: einstimmig