Frau Dirks teilt zur Bürgeranregung von Herrn Geuking zwecks Beanstandung eines Beschlusses des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten mit, dass die rechtliche Überprüfung der Kanzlei Baumeister ergeben habe, dass der Beschluss betreffend die naturnahe Entwicklung der Berkelquelle nicht rechtswidrig ist und daher nicht beanstandet werden muss.

Die Stellungnahme der Kanzlei Baumeister wird der Niederschrift als Anlage 1 im Ratsinformationssystem beigefügt.