Beschluss:

Den Empfehlungen, die die Verwaltung betreffen und im Rahmen der Einführung des NKF umgesetzt werden können, wird gefolgt.

Die übrigen Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen.


Frau Mönning führt aus, dass ein Teil der Empfehlungen problemlos im Rahmen des NKF umgesetzt werden könnten. Die übrigen Empfehlungen könnte der Ausschuss zur Kenntnis nehmen und ggf. diskutieren. Sie stelle aber fest, dass über diese Punkte in der jüngsten Vergangenheit bereits diskutiert und entsprechende Beschlüsse gefasst worden seien, die nicht ohne Weiteres aufgehoben werden sollten. Außerdem seien diese Punkte in dem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Haushaltsplan enthalten.

 

Herr Kortmann sieht das ebenfalls so, die Empfehlungen sorgten lediglich für mehr Klarheit.  

 

Herr Walbaum sieht einige brisante Punkte. Viele Empfehlungen gingen zu Lasten der Musikschule und der Volkshochschule. Wenn sich die Stadt aus der Kulturarbeit zurückziehen solle, dann frage er sich, wer diese Aufgaben künftig übernehmen soll. Er sehe einigen Diskussionsbedarf.

 

Herr Kortmann stellt richtig, dass er mit seiner o. a. Äußerung sagen wollte, dass mehr Klarheit geschaffen werde, weil die Kostenverursacher entsprechend zugeordnet würden.

 

Herr Walbaum verweist auf die Empfehlung Nr. 67, wenn man dieser folgen würde, stufe er das als vorauseilenden Gehorsam ein. Außerdem sei in einigen Bereichen von einem Stellenabbau und von einem Zurückziehen der Stadt aus der Kulturarbeit die Rede. Wenn hierüber nicht heute diskutiert werde, dann aber zu späterer Zeit.

 

Frau Mönning schlägt noch einmal vor, die Empfehlungen heute zur Kenntnis zu nehmen. Die bisherigen Regelungen seien so beschlossen worden und die Mittel auch im Haushaltsplan eingestellt.

 

Herr Heuermann pflichtet dem bei. Es bestehe die Möglichkeit, die Empfehlungen bzw. den Bericht des Gemeindeprüfungsamtes lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Er rate davon ab, über jede einzelne Empfehlung heute zu diskutieren, zumal das den Zeitrahmen sprenge. Deshalb sollten die Empfehlungen zur Kenntnis genommen und zunächst gemäß den bestehenden Beschlüssen weiter gearbeitet werden.

 

Es handele sich um Empfehlungen, denen man nicht folgen müsse, so Frau Ebel. Diese sollten zur Kenntnis genommen und abgewartet werden, was weiter wird.

 

Zur Klarstellung weist Herr Heuermann darauf hin, dass in anderen Ausschüssen nicht ebenso bzgl. der Empfehlungen entschieden werden müsse. Für diesen Ausschuss sehe er das aber als die beste Lösung an.


Stimmabgabe: einstimmig