Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die in der Anlage II zum Jahresabschlussbericht aufgeführte Bilanz zum 31.12.2018 wird genehmigt und festgestellt.

2.    Die in der Anlage III zum Jahresabschlussbericht aufgeführte Gewinn- und Verlustrechnung 2018 mit Anhang (Anlage IV) wird genehmigt und festgestellt.

3.    Der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018 zum Jahresabschluss (Anlage I) wird genehmigt und festgestellt.

4.    Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2018 entlastet.

5.    Der festgestellte Jahresüberschuss in der Höhe von 128.129,60 € wird in den Gewinnvortrag eingestellt.


Herr Lenkenhoff von der EuReWi Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Coesfeld, stellt die wichtigsten Zahlen des Jahresabschlusses 2018 vor und beantwortet Verständnisfragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Gerding führt aus, dass der Betriebsleiter ja auch für die Stadt eingesetzt werde und erkundigt sich, ob es hierfür Stundenaufstellungen gebe.

 

Herr Hein führt aus, dass einerseits Mitarbeiter/innen der Stadt für den Abwasserbetrieb und andererseits Mitarbeiter/innen des Abwasserbetriebes für die Stadt tätig seien. Dieser Personalaufwand werde alle 5 Jahre ermittelt, pauschaliert und dann verrechnet.

 

Herr Gerding weist darauf hin, dass diese Berechnungen lt. Eigenbetriebsverordnung dargestellt werden müssen.

 

Bei Bedarf könne er diese Angaben nachreichen, so Herr Hein.

 

Herr Gerding erkundigt sich, welche Berichte bzgl. des Controllings erstellt würden.

 

Herr Hein teilt mit, dass es sich um die Halbjahresberichte handele, auf die dann letztlich verzichtet worden sei.

 

Weiter fragt Herr Gerding nach den Berichten zur Risikofrüherkennung.

 

Herr Hein weist darauf hin, dass das System und die vorgesehenen Maßnahmen hier vorgestellt worden seien und die Dokumentation auch zeitweise fortgeschrieben wurde. Demnächst werde Angelegenheit aber wieder aufgegriffen.

 

Herr Rose führt an, dass lt. Lagebericht die Finanzplanung der nächsten Jahre erhebliche zusätzliche Investitionen ausweise, so dass auch zusätzliche Kreditaufnahmen unumgänglich sein werden.

 

Herr Hein erläutert, dass in den letzten Jahren Schulden abgebaut wurden und für die anstehenden Investitionen Kredite aufgenommen werden sollten. Damit wären auch keine Gebührenerhöhungen verbunden, wenn denn die Annahmen zu den Investitionen eingehalten werden.

 

Herr Wiesmann möchte wissen, ob die Einsparungen bei den Strom- und Gaskosten in Höhe von 6.000,-- € bei dem Blockheizkraftwerk den eigenen und den vom Ing.-Büro prognostizierten Erwartungen entspreche.

Herr Hein berichtet, dass er diesbezüglich sehr zufrieden sei.

 

Herr Rose führt an, dass im Lagebericht nachzulesen sei, dass die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz in ihren Feststellungen zu den umzusetzenden Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung Bezug auf die Notwendigkeit der Abstimmung mit der Stadt und den dort betroffenen Stellen nehme und fragt nach, wie das zu verstehen sei.

 

Herr Hein teilt hierzu mit, dass sich der Abwasserbetrieb an die Vorgaben der hausinternen Vergabestelle halten müsse.

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig