Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem von Frau Kuhle vorgestellten Konzept eine Gedenkstätte im Bereich der bereits angelegten Brunnenplätze (Position 3)  in Sandstein auszuarbeiten. Entsprechende Planentwürfe sind in einer Ausschusssitzung vorzustellen.


Frau Kuhle als Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e. V. aus Kassel geht auf die Möglichkeiten zur Errichtung von Gedenkstätten ein.

Sie führt aus, dass derjenige, der auf dem Neuen Friedhof in Billerbeck ein Wiesen- oder Baumgrab wählt, ein schlichtes Grab mit Grabzeichen erhalte. Grund für die Anlage solcher Gräber sei überall der Bürgerwunsch, dass es Gräberformen ohne Verpflichtung zur Pflege geben möge. Die Kennzeichnung der Gräber an Ort und Stelle könne sie aus ihrer Beratungstätigkeit heraus nur befürworten. Die Erfahrungen zeigten, dass auch wenn keine Grabpflege gewünscht werde, doch das Wissen um den genauen Ort des Grabes vielen Trauernden ein Bedürfnis ist. Hierfür sei das namentlich an Ort und Stelle gekennzeichnete Grab das Mittel der Wahl. Es sei allerdings zu empfehlen, auf die Einhaltung der Vorgaben der Friedhofsordnung zu achten, dass also kein dauerhafter Grabschmuck abgelegt wird. Werde seitens der Friedhofsverwaltung nicht auf diese Einhaltung geachtet, würden aus solchen Gräbern oft üblich gepflegte Gräber. Daher werde unbedingt empfohlen auf die Einhaltung der Regel zu achten, dass am Grab nichts abgelegt werden soll. Hilfreich sei es, wenn z. B. mittels Flyern über die Vorschriften für Wiesengräber eindeutig zu informieren, so dass seitens der Nutzungsberechtigten keine unberechtigten Erwartungen entstünden.

 

Andererseits sei es aus folgenden Gründen sinnvoll, zusätzlich zu Wiesen-/Baumgräbern einen gemeinschaftlichen Gedenkplatz einzurichten, und zwar zum Verbringen von Blumenschmuck als auch zum Ermöglichen von Trauerhandlungen.

 

Sinn eines solchen Platzes wäre, im Fall der Rasenmahd Blumenschmuck an eben diesen Platz bringen zu können, wo er noch eine Weile liegen könne, bevor er in den Kompost gegeben wird. Mehr sollte dieser Platz nicht sein. Ein Anbringen von in den Boden eingelassenen Steckvasen oder auch eine nochmalige Nennung von Namen (die Namen sind ja schon an den Wiesengräbern genannt) würde nur den Wunsch wecken, an dieser Stelle viele Dinge abzulegen. Übrigens könne der Mehraufwand, der bei Nichteinhaltung der Vorschriften dadurch entstehe, dass vor einer Rasenmahd Blumenschmuck von den Gräbern abgeräumt werden müsse, um dann zur gemeinschaftlichen Gedenkstätte gebracht zu werden, in die Grabgebühr für die Wiesen-/Rasengräber eingerechnet werden.

 

Sofern es an dieser gemeinschaftlichen Gedenkstelle um Trauerhandlungen gehe, könnten das nur solche sein, die einige wenige Menschen quasi stellvertretend für Alle ausführen, z. B. in einer Nische in einem Stein eine Kerze anzünden. Schon bei dieser Variation der Nische, zu einer Nische, in der etwas abgelegt ist, wäre eher zu empfehlen, dass in diesen Nischen symbolisch Dinge eingelegt sind, die sozusagen zur Gedenkstätte dazugehören, auch wenn sie so aussehen, als hätte sie jemand individuell dort hineingelegt.

 

Wovon hingegen wieder alle profitierten sei die Symbolik des Trauerplatzes. Daher sei es wichtig, sich über die Symbolik Gedanken zu machen: Stele, Sitzplatz mit Vogeltränke, Schalen. Wichtig sei eine Symbolik, die nicht nur für Trauer stehe, sondern den Trauernden aus der Trauer herausführe, im Sinne eines Transzendierens des Trauervorgangs.

 

Da es keine Grabpflege mehr gebe, komme einer Sitzmöglichkeit große Bedeutung zu. Dort könne man sitzen, den Blick auf die Landschaft (Friedhofslandschaft/Rasenlandschaft) genießen. Naturerfahrung sei Unterstützung bei der Trauer. Zu empfehlen sei eine Bank mit einem zugehörigen Baum, gerade weil die Gräber im Rasen in einer „offenen Ebene“ lägen. Was ebenfalls allen zugutekäme, sei die Benutzung – zeitlich nacheinander – einer Sitzmöglichkeit im Zusammenhang des Gedenkplatzes.

 

Zur Verdeutlichung zeigt Frau Kuhle Fotos von möglichen Gedenkzeichen. Sie rät, auf Materialharmonie zwischen gemeinschaftlichen Gedenkzeichen und Umgebung des Gedenkzeichens zu achten. Als Materialien für Gedenkzeichen wäre Baumberger Sandstein naheliegend, denn dieser würde den Ortsbezug des Friedhofes aufgreifen. Die Materialwahl sei jedoch abhängig von der Art des Denkmals.

 

Frau Kuhle favorisiert auf dem neuen Friedhof zwei Plätze für eine Gedenkstätte, und zwar in Höhe der Baumgräber (Stelle 2) oder im Bereich des mit einer Hecke eingefassten Brunnenplatzes (Stelle 3). An dem Brunnen befinde sich bereits ein großer Baum, daneben könnten Bänke aufgestellt werden, so dass von dort der Blick auf die Gräber falle.

Im Bereich der Baumgräber könnten aus der Hecke auf der Grundstücksgrenze zur Erweiterungsfläche zwei Bereiche herausgearbeitet werden: einen für einen Sitzplatz mit Bank und Baum und einen weiteren für einen Sitzplatz mit Bank und Baum und gemeinschaftlichem Gedenkzeichen (Stele/Schalen/Vogeltränke/Blumenablagestelle).

 

Als groben Kostenrahmen nennt Frau Kuhle 5.000,-- bis 10.000,-- € je nach Gestaltung.

 

 

Herr Flüchter favorisiert die Stelle 3. In dem Heckenrondell am Brunnenplatz könne er sich gut einen Stein mit Ablagenischen vorstellen.

 

Herr Kösters spricht sich für eine schnelle Umsetzung aus.

 

Frau Branse erkundigt sich für wie viele denn die Gedenkstätte vorgesehen ist.

Herr Messing teilt mit, dass sie für alle bestehenden Wiesengräber sei.

 

Frau Dr. Spallek findet Steckvasen hübscher als z. B. einen kahlen Stein und fragt nach, warum Frau Kuhle Steckvasen negativ sehe.

 

Wenn zu viele Möglichkeiten zum Abstellen angeboten würden, so Frau Kuhle, dann motiviere das auch. Das hänge sehr davon ab, wie die Skulptur oder der Stein aussehe. Wenn man sich gegen Kerzen entscheide, würde sie die Blumenvariante nach vorne bringen. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Flüchter zu einer Mauer mit Nischen führt Frau Kuhle aus, dass der Trend eher zu kleineren symbolischen Gedenkstätten gehe. Eine Mauer habe eher die Symbolik einer Klagemauer.

 

Frau Branse erkundigt sich, wie groß sie sich die Gedenkstätte vorstellen müsse. Sie könne sich als Material gut Sandstein vorstellen, da er hier hin passe und auch etwas Transzendierendes habe, wenn Lichter hineingestellt werden. Sitzbänke sollten nicht nur im Zusammenhang mit diesem Projekt, sondern sowieso aufgestellt werden. Außerdem sollte die Gedenkstätte pflegeleicht sein, denn der Pflegeaufwand müsse über die Gebühren umgelegt werden.

 

Falls man sich für die Stelle 3 im Bereich des Brunnens entscheide, so Herr Messing dann habe die vorhandene Pflasterfläche einen Durchmesser von 5,00 – 6,00 m. Der Gedenkstein müsste dann etwas kleiner gehalten werden. Er schlage vor, die Verwaltung zu beauftragen, speziell für diesen Platz einen Entwurf mit einer Gedenkstätte aus Sandstein zu erarbeiten.

 

Bzgl. des Pflegeaufwandes befragt Herr Flüchter die Verwaltung, ob das Abräumen der Wiesengräber vor der Mahd ein Problem darstelle oder ob man das Ablegen/Abstellen von Kerzen und Blumenschmuck vielleicht etwas aufwändiger zulassen könne.

 

Herr Messing geht davon aus, dass keine bzw. weniger Kerzen und Blumen mehr  auf den Wiesengräbern abgelegt werden, wenn Alternativen geschaffen werden. Das müsse sich einspielen.

 

Herr Kösters spricht sich für die Verwendung von Sandstein aus. Es sollte eine Möglichkeit zum Abstellen von Kerzen geschaffen werden. Außerdem seien Sitzgelegenheiten für Ältere und Trauernde wichtig.

 

Herr Brockamp greift den o. a. Vorschlag von Herrn Messing auf und stellt diesen zur Abstimmung.

 


Stimmabgabe: einstimmig