Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Entgeltordnung der Stadt Billerbeck zur Erhebung privatrechtlicher Entgelte für die Überlassung bzw. Nutzung von städtischen Einrichtungen wird in der geänderten Fassung beschlossen.

 

Die beigefügte Benutzungsordnung für die städtische Aula im „Schulzentrum An der Kolvenburg“ wird zur Kenntnis genommen.


Herr Lennertz spricht sich dafür aus, den einheimischen Vereinen die städt. Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, um so das Ehrenamt zu stärken. Unter den Punkten 3.1 bis 3.6 sollte also jeweils das Entgelt zu dem 1. Unterpunkt auf Null gesetzt werden.

 

Herr Tauber merkt an, dass innerhalb der SPD-Fraktion hierüber auch diskutiert worden sei und ihn die Meinung der Verwaltung interessiere.

 

Frau Dirks legt dar, dass durch die Nutzung der städt. Räumlichkeiten Kosten entstünden, die zumindest tlw. weitergegeben werden sollten. Es stelle sich auch die Frage, ob das, was kostenlos zur Verfügung gestellt werde, Wert geschätzt werde. Man könne das aber auch angesichts der derzeit guten finanziellen Lage der Stadt diskutieren,

 

Frau Rawe schlägt vor, im Hinblick auf die Wertschätzung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ein geringes Entgelt von jedem Nutzer zu verlangen. Allerdings sollte der Unterschied der Entgelte bei Veranstaltungen von einheimischen Vereinen für gemeinnützige Zwecke zu kommerziellen Veranstaltungen von einheimischen Vereinen höher sein.

 

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass die kommerziellen Veranstaltungen von einheimischen Vereinen etc. häufig von den städt. Gewerbetreibenden gesponsert würden und deshalb das Entgelt nicht noch erhöht werden sollte. 

 

Herr Tauber weist darauf hin, dass die Differenz ja größer werde, wenn das Entgelt für Veranstaltungen von einheimischen Vereinen für gemeinnützige Zwecke gestrichen werde. Im Übrigen glaube er, dass die Vereine durch die Benutzungsordnung ohnehin schon stark in die Verantwortung genommen würden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Rose zu den bisher erhobenen Entgelten teilt Herr Messing mit, dass bislang von den einheimischen Vereinen bei gemeinnützigen Veranstaltungen kein Entgelt erhoben wurde. Aber die einheimischen Vereine würden auch Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern durchführen und durch das Catering nicht unerhebliche Beträge umsetzen. Zumindest sollte eine Grundgebühr erhoben werden, wenn für die Vereinskasse richtig Geld übrig bleibe.

 

Herr Lennertz bekräftigt seinen o. a. Vorschlag. Vereinsarbeit zeichne sich durch Selbstverantwortung aus und den Vereinen sollte eine gewisse Wertschätzung zurückgegeben werden. Er beantrage, den einheimischen Vereinen bei Veranstaltungen für gemeinnützige Zwecke die Räumlichkeiten der Stadt unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Messing gibt zu bedenken, dass dann sicherlich vorrangig die städt. Räumlichkeiten von den Vereinen genutzt würden, auch wenn sie über eigene Räumlichkeiten verfügen.

 

Herr Tauber schlägt vor, in die Entgeltordnung aufzunehmen, dass Voraussetzung für die Nutzung von städt. Räumlichkeiten sein müsse, dass den Vereinen keine eigenen geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.

 

Frau Rawe erklärt, dass sie sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion von den einheimischen Vereinen kein Entgelt zu verlangen, anschließen könne, allerdings sollte nach einem Jahr ein Resümee gezogen werden.

 

Frau Dirks stellt fest, dass sich offensichtlich die Mehrheit für den CDU-Vorschlag ausspreche. Sie sagt zu, nach einem Jahr eine Zwischenbilanz auf Basis einer Schätzung über die Nutzung der städt. Räumlichkeiten zu ziehen und vorzustellen.

 

Herr Tauber hält es für erforderlich, dass verwaltungsseitig die Kriterien für die Vergabe der städt. Räumlichkeiten dargelegt werden. Es könne nicht sein, dass z. B. die LAWI wegen regelmäßiger Proben eines Vereins über lange Zeit für andere Nutzer geblockt werde oder die Aula für wiederkehrende Veranstaltungen jedes Jahr zu einem bestimmten Termin nicht für andere Nutzer zur Verfügung stehe.

 

Frau Dirks verweist diesbezüglich auf die klare Linie der Verwaltung und sagt zu, diese in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.

 

Herr Tauber bittet die Verwaltung um Überprüfung, ob die in der Benutzungsordnung für die städt. Aula unter § 1 Abs. (4) festgesetzte Frist von 6 Wochen für den Ausschluss politischer Veranstaltungen rechtssicher ist.

 

Frau Dirks sagt Überprüfung bis zur Ratssitzung zu.


Stimmabgabe: einstimmig