Herr Heymanns führt an, dass die Kath. und Evgl. Kirchengemeinde eine Straßensperrung wegen eines gemeinsamen  Gottesdienstes beantragt hätten und hierfür eine Gebühr an den Kreis in Höhe von 30,-- € zahlen müssten. Er erkundigt sich, ob die Zuständigkeit des Kreises neu sei.

 

Das wird von Frau Dirks verneint, hierfür sei immer schon die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis zuständig gewesen.