Sitzung: 06.06.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Herr Heymanns führt an, dass die Kath. und Evgl. Kirchengemeinde eine Straßensperrung wegen eines gemeinsamen Gottesdienstes beantragt hätten und hierfür eine Gebühr an den Kreis in Höhe von 30,-- € zahlen müssten. Er erkundigt sich, ob die Zuständigkeit des Kreises neu sei.
Das wird von Frau Dirks verneint, hierfür sei immer schon die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis zuständig gewesen.