Beschlussvorschlag für den Rat:

Mit dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ ist eine frühzeitige Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Frau Besecke stellt den Planentwurf vor. Unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage führt sie aus, dass die bestehenden Wohnhäuser über den § 1 Abs. 10 BauNVO abgesichert werden sollen, dadurch gelte ein erweiterter Bestandsschutz. Hinsichtlich der Eingrünung zur freien Landschaft führt Frau Besecke aus, dass eine Ausgleichsfläche angrenzend im Bereich der Berkel mit der Regenrückhaltung einen Puffer zur Berkel bilde. Es werde vorgeschlagen, den vorhandenen Wald zu entwidmen, ihn aber als Grünfläche zu erhalten. Ohne Entwidmung sei ein Sicherheitsabstand von 35 m einzuhalten. Das bedeute aber auch, dass der Wald an anderer Stelle ausgeglichen werden muss.

Des Weiteren müsse der Umweltbericht überarbeitet werden. In dem Zusammenhang werde zurzeit untersucht, ob streng geschützte Arten, wie z. B. Fledermäuse in dem Gebiet vorkommen, um ggf. Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das betreffe nicht die Ackerflächen. Bisher seien noch keine besonders schützenswerte Arten gefunden worden.

Der Abstand von der Grenze des ersten Gewerbegrundstückes bis zum nächstgelegenen landwirtschaftlichen Betrieb betrage 250 m und zum nächstgelegenen möglichen Betriebsleiterwohnhaus fast 400 m, so dass es nach Aussage der Landwirtschaftskammer keine Probleme durch Geruchskonflikte auch bei Erweiterungen gebe.

 

Auf Nachfrage von Frau Schulze Wierling wo die Ausgleichsflächen entstehen soll, teilt Frau Besecke mit, dass diese im Bereich der Berkelaue und über Restpunkte sichergestellt werden könne.

 

Herr Nowak führt an, dass die letzte Bürgerbeteiligung 5 Jahre zurückliege. Er begrüße es, dass die Verwaltung nun auch vorschlage, eine erneute Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Er könne den Beschlussvorschlag mittragen.

 

Frau Rawe schließt sich dem an, fragt aber kritisch nach, warum der Plan der Sitzungsvorlage nicht beigefügt worden sei und wie sich die Kosten in Höhe von 11.500,-- € zusammensetzen.

Frau Besecke weist darauf hin, dass der gleiche Plan bereits der letzten Vorlage beigefügt war. Der größte Teil der Kosten entstünde durch die Umweltverträglichkeitsprüfung und daneben für Untersuchungen der Naturförderstation und für Lichtpausen, Vervielfältigungen usw.

 

Herr Schulze Esking betont, dass die CDU-Fraktion gegen den erklärten Willen der dortigen Eigentümer kein Planverfahren durchführen wollte. Nachdem mit den Eigentümern Gespräche geführt worden seien, sei nun offensichtlich mit Ausnahme eines Anliegers die Bereitschaft vorhanden, in das Bauleitplanverfahren einzusteigen. Es müsse aber unbedingt sichergestellt werden, dass die Erschließungsbeiträge nicht eher erhoben werden bis der jeweilige Grundstückseigentümer seine Flächen für gewerbliche Zwecke veräußert. Er fragt nach, wie dieses sichergestellt werden könne.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass dies nicht über den Bebauungsplan geregelt werden könne. Wenn der Erschließungsbeitrag aus sachlichen Erwägungen gestundet werden solle, wäre hierzu je nach Höhe ein Beschluss des HFA bzw. Rates erforderlich. Er glaube aber, dass es zu Lösungsvorschlägen kommen werde, wenn die Erschließung des Plangebietes anstehe und die Gespräche intensiviert würden.

 

Herr Schulze Esking betont noch einmal, dass die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag mittrage, aber gegen den erklärten Willen der Grundstückseigentümer nichts durchdrücken wolle.

 

Herr Wiesmann fragt nach, welche bauliche Möglichkeiten der § 1 Abs. 10 BauNVO den Eigentümern ermögliche und ob sie ihr Haus nur im jetzigen Zustand erhalten können oder auch die Möglichkeit des Ausbaues bestehe.

Frau Besecke führt aus, dass Anbauten, Modernisierungen, wie z. B. Dacherneuerungen möglich seien. Der erweiterte Bestandsschutz bedeute, dass innerhalb des vorhandenen Raumes modernisiert oder geringfügig erweitert werden könne, zusätzliche Wohneinheiten seien aber nicht möglich, da ansonsten die Konflikte gestärkt würden.


Stimmabgabe: einstimmig