Beschluss:

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2018 ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von insgesamt 5.533,19 € wird in die Kalkulation für die Wirtschaftsjahre 2020/2021 eingestellt.


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig