Beschluss:

1.    Die Hinweise des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen, der Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde wird nicht gefolgt.

2.    Die Hinweise der Deutsche Telekom Technik GmbH, der Unitymedia NRW GmbH und des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr werden zur Kenntnis genommen.

3.    Den Anregungen von Straßen.NRW und der Westnetz GmbH wird gefolgt.

4.    Der Anregung der IHK wird nicht gefolgt.

5.    Es wird beschlossen, den Bebauungsplan „Buschenkamp“ aufzustellen. Der Planbereich liegt westlich des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck und umfasst in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Teile der Flurstücke 527, 708 und 795.

6.    Der Entwurf des Bebauungsplanes „Buschenkamp“ mit dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

7.    Der Entwurf des Bebauungsplanes „Buschenkamp“ und die Begründung mit den Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.


Herr Wiesmann und Herr Tauber erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig