Sitzung: 27.06.2019 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1469/2019
Beschluss:
1. Der Anregung der LWL-Archäologie für Westfalen wird durch redaktionelle Ergänzungen gefolgt.
2.
Das Gestaltungsprogramm (bestehend aus
Gestaltungssatzung und Gestaltungshandbuch) wird gemäß § 89 Abs. 1 BauO NRW
sowie der §§ 7 und 41 GO NRW
beschlossen und bekannt gemacht. Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994
(GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
· Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig