Beschluss:

1.    Der Anregung der LWL-Archäologie für Westfalen wird durch redaktionelle Ergänzungen gefolgt.

2.     Das Gestaltungsprogramm (bestehend aus Gestaltungssatzung und Gestaltungshandbuch) wird gemäß § 89 Abs. 1 BauO NRW sowie der §§ 7 und 41 GO NRW beschlossen und bekannt gemacht. Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig