Sitzung: 25.06.2019 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1436/2019
Beschlussvorschlag für den Rat:
1.
Die
Hinweise des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen, der Anregung der
Unteren Bodenschutzbehörde wird nicht gefolgt.
2.
Die
Hinweise der Deutsche Telekom Technik GmbH, der Unitymedia NRW GmbH und des
Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
werden zur Kenntnis genommen.
3.
Den
Anregungen von Straßen.NRW und der Westnetz GmbH wird gefolgt.
4.
Der
Anregung der IHK wird nicht gefolgt.
5.
Es wird
beschlossen, den Bebauungsplan „Buschenkamp“ aufzustellen. Der Planbereich
liegt westlich des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck und umfasst in der Gemarkung
Billerbeck-Stadt, Flur 6, Teile der Flurstücke 527, 708 und 795.
6.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes „Buschenkamp“ mit dem Entwurf der Begründung mit
Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
gebilligt.
7. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Buschenkamp“ und die Begründung mit den Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Frau Besecke erläutert die aktualisierten Planungsdetails.
Herr Schlieker begrüßt die weitergehenden Festsetzungen für die Vorgartenflächen und regt an, die Grundstückseigentümer darauf hinzuweisen, dass sie insektenfreundliche heimische Gehölze bevorzugen sollten.
Stimmabgabe: einstimmig