Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag für den Rat:

Mit dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ ist eine frühzeitige Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Herr Mollenhauer berichtet über das Ergebnis der Vorberatung im Bezirksausschuss.

 

Frau Besecke stellt den Planentwurf vor und erläutert die geplanten Festsetzungen.

 

Frau Besecke beantwortet eine Nachfrage von Frau Mollenhauer zur Entwidmung des Waldes.

 

Frau Mönning erkundigt sich, wie sichergestellt werde, dass der Wald auch in Zukunft erhalten wird, wenn er entwidmet werde.

 

Frau Besecke führt aus, dass der Wald als öffentliche Grünfläche gesichert werde. Damit unterliege er nicht mehr dem Forstrecht, was z. B. den Vorteil habe, dass einzelne Bäume aus Sicherheitsgründen gefällt werden dürften. Sicherlich werde die Fläche gepflegt werden müssen. Wie man hiermit umgehe, werde noch zu diskutieren sein.

 

Eigentlich müsse die Waldfläche in privaten Besitz übergehen, so Herr Wieling. Er glaube aber nicht, dass Privatleute hieran interessiert seien. Auf jeden Fall müsse sichergestellt werden, dass der Baumbestand bestehen bleibe.

Herr Wieling führt an, dass 5 Jahre lang nicht mehr über diesen Bebauungsplan gesprochen worden sei. Deshalb begrüße er es, dass nach so langer Zeit nicht einfach an das Verfahren von vor 5 Jahren angeknüpft, sondern eine erneute Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt werde. So habe jeder Bürger das Gefühl, von Anfang an dabei zu sein. Wichtig sei auch, dass in diesem Gewerbegebiet auch solche Betriebe untergebracht werden könnten, die aufgrund der Abstandsklassen bisher keine Chance hatten.

 

Nach weiterer Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig