Herr Schulze Temming führt aus, dass Radfahrer einen Radweg nur benutzen müssen, wenn dieser auch als solcher ausgeschildert ist und fragt nach, ob der neue Bürgerradweg an der L 506 ausgeschildert werde.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass normalerweise Radwege auch entsprechend ausgeschildert würden. Ihm sei aber nicht bekannt, ob auch in diesem Fall eine solche Anordnung erteilt werde.

 

Über den Benutzungszwang von Radwegen auch von Radrennfahrern ergibt sich eine kurze Erörterung.