Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Der Rat der Stadt Billerbeck beauftragt die Verwaltung, an der Bewerbung der ILEK-Region Baumberge zur Leader-Region mitzuwirken.

2.     Die Stadt Billerbeck tritt der zur gründenden Lokalen Aktionsgruppe (LAG) bei. Die Zusammensetzung der LAG und die Geschäftsordnung, die die LAG sich geben muss, wird dem Rat vorgelegt.

3.     Die Stadt Billerbeck übernimmt gemeinsam mit den anderen Baumberge-Gemeinden die Co-Finanzierung für ein Regionalmanagement. Der Umfang des Regionalmanagements wird festgelegt, wenn die Bewerbung erfolgreich verlaufen ist.

4.     Die Stadt Billerbeck trägt die lokale Entwicklungsstrategie mit und wird alles daran setzten, die Kofinanzierung sicherzustellen. Die für die einzelnen Projekte zu sichernden Eigenmittel sind von den jeweiligen Projektträgern aufzubringen.


Frau Dirks und Herr Mollenhauer erläutern detailliert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

 

Unter Bezugnahme auf die Aussage der Verwaltung, dass die Stadt Billerbeck bei Nichtteilnahme an dem Leader-Wettbewerbsverfahren den Anschluss verlieren würde, fragt Herr Wieling nach woran dieser denn verloren würde.

Konkret könne er hierzu keine Aussage treffen, so Herr Mollenhauer. Der regionale Ansatz, der durch eine Leader-Region verstärkt würde, könne Förderzugänge zu allen möglichen Fördertöpfen erleichtern. In den nächsten Jahren würden einige Fördertöpfe insbesondere der Dorferneuerung zunächst für die Leader-Regionen geblockt. Außerdem würden aus diesen Töpfen auch private Maßnahmen gefördert. In anderen Leader-Regionen, wie z. B. Wesermarsch seien die EU-Mittel verzehnfacht worden.

 

Was mit der Förderung als Leader-Region möglich sei und was die Stadt Billerbeck aufbringen müsse, sei ihm klar, so Herr Wieling. Er wolle aber wissen, was denn in diesem Land passiere, wenn nur noch 60% der Gemeinden Fördermittel bekämen. Es könne doch nicht sein, dass die Nicht-Leader-Regionen überhaupt nichts mehr bekämen, zumal nicht alle Regionen Leader-Region werden könnten. Er stelle sich die Frage, ob man einen solchen Unsinn von Förderpolitik in diesem Land überhaupt mitmachen müsse oder ob es in NRW auch Städte gebe, die ihre Teilnahme verweigerten. In Zeiten knappen Geldes müsse man sich fragen, ob man das Geld nicht sinnvoller für andere wichtigere Maßnahmen ausgeben solle. Er halte es nicht für richtig, wenn im Rahmen der Leader-Förderung z. B. das Berkelspaziergang-Projekt umgesetzt würde, obwohl andere Maßnahmen wichtiger seien.

 

Herr Becks führt an, dass die Bewerbung der Baumberge-Region ja auch abgelehnt werden könnte. Er fragt nach, ob dann in Billerbeck keine Investitionsmaßnahmen mehr umgesetzt werden könnten.

 

Frau Dirks legt dar, dass der Wettbewerb im ländlichen Raum gewollt sei. Das sei bei den Städtebauförderungsmitteln so und werde auch bei der Regionalen so sein. Diese Gemeinden hätten Vorrang, wenn sie Fördermittel beantragten. Die Gemeinden, die nicht mitmachten, könnten Förderanträge stellen und bekämen evtl. Mittel, die noch übrig geblieben seien oder sie bekämen gar nichts.

 

Herr Fehmer merkt an, dass die vor einer Woche geführte Diskussion aufgrund einer von Herrn Ehling (wfc) erstellten, völlig unzureichenden und mit vielen Unklarheiten behafteten Sitzungsvorlage geführt worden sei. Er könne deshalb nicht nachvollziehen, dass die wfc das Regionalmanagement übernehmen solle. Des Weiteren sei er sehr überrascht, dass mit Ausnahme von Havixbeck die Politiker sowohl in Rosendahl, Nottuln als auch in Coesfeld nicht informiert gewesen seien. Die Kurzfristigkeit, in der jetzt über die Teilnahme am Leader-Wettbewerbsverfahren in den Gemeinden entschieden werden solle könne er ebenfalls nicht nachvollziehen, schließlich handele es sich um eine langfristige Förderperiode von 2007 – 2013.

 

Frau Dirks hält dem entgegen, dass der zuständige Ausschuss in Coesfeld einstimmig die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren beschlossen habe. Es sei vereinbart worden, dass die Entscheidung in den Räten vor den Sommerferien getroffen werden sollte.

 

In der Vorlage für die letzte HFA-Sitzung sei ein Knackpunkt die pauschale Bereitstellung der Mittel gewesen, so Herr Fehmer. Die heutige Vorlage gebe etwas anderes her. Insofern müsse er seine Meinung revidieren. Er sehe eine Chance für die Baumberge als Leader-Region. Mit dem ILEK habe man den Einstieg gefunden, für die Leader-Regionen gebe es eine zusätzliche Förderung von 10%.

 

Herr Nowak gibt zu bedenken, dass nicht alle ILEK-Gemeinden in die Leader-Förderung aufgenommen werden könnten. Im Übrigen passe die von der wfc erstellte Vorlage optimal zum jetzigen Wetter: sie enthalte unglaublich viel heiße Luft. Hier werde kein Bürokratieabbau betrieben, sondern genau das Gegenteil sei der Fall: Es werde Verwaltungskraft gebunden. Im Übrigen habe Herr Fehmer bereits angesprochen, dass die Stadt kein Geld habe. Die Leader-Förderung sei ein Anreiz zum Geld ausgeben und völlig unsinnig für defizitäre Gemeinden.

 

Herr Mollenhauer weist auf die im Haushaltsplan bereitstehenden Mittel für anstehende Maßnahmen hin. Diese Maßnahmen sollen sowieso verwirklicht werden und könnten ggf. durch die Leader-Förderung zusätzlich gefördert werden. Außerdem könnten die von privater Seite entwickelten Projekte eine Förderung erhalten. Die Stadt Billerbeck werde nicht gezwungen, den Eigenanteil für ein Projekt aufzubringen. Die jeweiligen Antragsteller, das könnten der Heimatverein oder die Initiatoren des Berkelspazierganges sein, müssten sehen, dass die Kofinanzierung gesichert sei.

 

Er könne sich nicht vorstellen, dass 60% der Gemeinden alles und 40% keine Fördermittel bekämen, so Herr Schlieker. Die Ausführungen in der Sitzungsvorlage halte er für zu scharf formuliert, um so die Zustimmung der Ausschussmitglieder zu bekommen. Die Ausführungen des Herrn Nowak könne er nur unterstützen. Hier würden EU-Richtlinien aufgebauscht und Geld versickere in Kanälen, die hier nicht klar seien. Aber so laufe das nun mal bei der EU. Wenn man dagegen angehen wolle, müsse man das auf anderem Weg tun als die Teilnahme an dem Wettbewerbsverfahren zu verweigern, weil ansonsten keine Mittel mehr in diese Region fließen werden.

Noch nicht klar sei ihm aber die Förderung der Verwaltungskosten von bis zu 15%. Immerhin flössen bis zu 480.000,-- € an die wfc für das Regionalmanagement. Das seien für Billerbeck 100.000,-- € für die PR-Arbeit und die Mitarbeiter. Sollte kein Projekt für Billerbeck auf den Weg gebracht werden, müssten dennoch in Billerbeck die 100.000,-- € aufgebracht werden.

Das wird verwaltungsseitig bestätigt. 50.000,-- € würden dabei von der Förderung übernommen.

 

Herr Krause fordert von der Verwaltung eine eindeutige Aussage, wie und wann die 15% Verwaltungskosten konkret anfallen. Außerdem wolle er wissen, wann, wie und wo das durchschnittliche jährliche Finanzierungsvolumen je Kommune von rd. 45.000,-- € aufgebracht werden müsse. Weiter fragt er nach, ob es richtig sei, dass im Rahmen der Leader-Förderung nur 10% Förderung mehr als beim ILEK gewährt werde. Letztlich wirft er die Frage auf, ob sich die Stadt Billerbeck das erlauben könne.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass die Kofinanzierung der einzelnen Projekte sichergestellt werden müsse, da seien die 15% außen vor. Bis zu 15% der öffentlichen Kosten, auch des Kofinanzierungsanteiles, der gesamten Förderung dürften für das Regionalmanagement verwendet werden. Man werde also für das Regionalmanagement aufkommen müssen, ob das 10% oder 15% sein werden, sei aber noch unklar. Nur habe Herr Ehling bereits angedeutet, dass er mit 5% nicht klar kommen werde.

 

Herr Dr. Meyring führt an, dass der Sitzungsvorlage zu entnehmen sei, dass die Aufwendungen für die lokale Aktionsgruppe (LAG) max. 15% der öffentlichen Zuwendungen betragen dürften. Das sei anders formuliert als in der ersten Sitzungsvorlage.

Frau Dirks erläutert, dass unter öffentliche Kosten auch die Mittel gemeint seien, die von Privaten eingebracht würden, diese privaten Mittel könnten in öffentliche umgewandelt werden.

 

Die Nachfrage von Herrn Krause, dass bis zu 15% Verwaltungskosten also immer von der Stadt zu zahlen seien, auch wenn hier in Billerbeck keine Projekte verwirklicht würden, bejaht Herr Mollenhauer.

Frau Dirks bestätigt ebenfalls, dass der Eigenanteil für das Regionalmanagement aufgebracht werden müsse, egal ob Projekte umgesetzt werden oder nicht. Über die Höhe könne man allerdings noch nichts sagen, sie betrage max. 15%.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Krause führt Herr Mollenhauer aus, dass für jede einzelne Maßnahme ein Förderantrag gestellt und die Kofinanzierung sichergestellt werden müsse. Für öffentliche Projekte müsse die Stadt den 50%-igen Eigenanteil sicherstellen, bei privaten Projekten sei dieser von den Privaten aufzubringen.

 

Herr Fehmer bittet um Bestätigung, dass heute aber nicht beschlossen werden solle, dass die wfc mit dem Regionalmanagement beauftragt wird. Es müsse auch nicht zwingend die wfc beauftragt werden.

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass man mit den anderen Gemeinden in einem Boot sitze. Er habe den Beschlussvorschlag auf das Wesentliche reduziert und tlw. aus EU-Vorgaben inhaltlich übernommen, deshalb sei die Beauftragung der wfc offen geblieben.

 

Herr Becks erkundigt sich, ob die Sanierung des Freibades im Rahmen des Leader-Projektes gefördert würde. Das wird von Frau Dirks verneint. Eine Förderung wäre nur als Naturbad möglich.

 

Herr Dr. Meyring weist auf die Vorgabe des Ministeriums hin, dass nur zusammenhängende Gebiete mit mehr als 30.000 und weniger als 150.000 Einwohner gefördert werden, mit der Einschränkung, dass Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohner nicht gefördert würden. In diesem Zusammenhang fragt er nach, wie sich das mit der Stadt Coesfeld verhalte.

Frau Dirks erläutert, dass Ortschaft nicht gleich Stadt bedeute. Die Stadt selber ohne Lette und Außenbereich habe weniger als 30.000 Einwohner.

 

Herr Dr. Meyring weist darauf hin, dass im ILEK eine Förderung von 40% gewährt werde, hierzu aber keine lokale Aktionsgruppe in Form der wfc benötigt werde. Als Leader-Region werde eine Förderung von 50% ./. 15% gewährt, das sei doch dann weniger. Im Gegensatz hierzu stehe in der Vorlage, dass die Förderung 42% betrage.

 

Das sei richtig, so Frau Dirks. Als Leader-Region würden aber auch Projekte gefördert, die nicht im ILEK stünden, wenn sie in eine der Säulen passten. Auch eine Förderung eines Querschnittsprojektes sei möglich. Der zweite Vorteil liege darin, dass Leader-Maßnahmen priorisiert würden.

 

Herr Dr. Meyring stellt fest, dass also die Leader-Mittel sicher seien, während eine Förderung aus dem ILEK unsicher sei. Es müsse also ein Aufwand betrieben werden, um in diese Bürokratie hineinzukommen. 

Weiter fragt er nach, wie stark die Einflussmöglichkeiten auf die LAG seien.

 

Dies würde in der noch zu formulierenden Geschäftsordnung festgelegt, so Frau Dirks. Die Besetzung der LAG sei vorgeschrieben, und zwar mit Vertretern aus den Kommunen und mindestens zur Hälfte mit Privaten.

Herr Mollenhauer ergänzt, dass beabsichtigt sei, unterschiedliche Interessensgruppen zu beteiligen, so auch die Interessensgemeinschaft barrierefreies Billerbeck.

 

Auf Nachfrage von Herrn Krause teilt Frau Dirks mit, dass keine GmbH gegründet werden solle. Eine Rechtsform sei in NRW nicht vorgeschrieben.

 

Herr Schlieker möchte zugesichert wissen, dass die Projekte, die die LAG für Billerbeck auf den Weg bringt, zunächst in den hiesigen Ausschüssen besprochen werden.

 

Die Stadt bestimme ohnehin die Projekte selber, so Frau Dirks. Der Rat müsse auch die Projekte der Privaten mittragen.

 

Es werde viel Geld für Dinge ausgegeben, für die die Bürger wenig Verständnis hätten, so Herr Schlieker. Deshalb würde er es befürworten, wenn die Projekte, die für Billerbeck wünschenswert wären, wie z. B. ein Kunstrasenplatz, für die aber kein Geld vorhanden sei, den Bürgern transparent gemacht würden. Dann müsse versucht werden, mit Kreativität Fördermittel hierfür zu bekommen. Wenn dann ein Projekt hier beschlossen werde, rechne er mit mehr Akzeptanz in der Bevölkerung.

 

Herr Nowak wirft ein, dass Geld für Leader-Projekte ausgegeben werden solle, das zum einen nicht vorhanden ist und für Projekte, die allen Billerbeckern am Herzen lägen, wie z. B. die Sanierung des Freibades und ein neuer Kunstrasenplatz nichts übrig bliebe. Außerdem würden immer Stiftungen genannt, die Mittel beisteuern sollen, so viel Geld sei auch dort nicht vorhanden. Er sehe die Gefahr, dass sich die Förderung der wirklich notwendigen Maßnahmen verschlechtere. 

 

Herr Fehmer spricht an, dass bei den im ILEK gegründeten Arbeitsgruppen eine breite Bürgerschaft mitgearbeitet habe. Das ILEK münde in den Leader-Antrag. Auch wenn es schwer falle, den finanziellen Anteil aufzubringen, sei er der Meinung, dass man sich der Teilnahme an dem Leader-Wettbewerb nicht verschließen sollte. Die anderen Gemeinden hätten im Übrigen die gleichen finanziellen Probleme wie die Stadt Billerbeck.

 

Nach abschließender Erörterung lässt Frau Dirks über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


Stimmabgabe: 4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

 

Damit ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt.