Beschlussvorschlag für den Rat:

Ein Luftgutachten ist turnusgemäß in 2023 in Auftrag zu geben, um das Prädikat als „Staatlich anerkannter Erholungsort“ zu halten.

Im Anschluss daran wird über die Weiterentwicklung zu einem Luftkurort erneut beraten.

 

Bis zur Ratssitzung ist zu klären, ob auch abundante Kurorte jährliche Zuwendungen aus dem Finanzausgleich bekommen.


Die Ausführungen von Frau Kessens zur Einführung sind dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 

Herr Lennertz widerspricht Frau Kessens und teilt mit, dass lt. Frau Gercke vom Dez. 31 bei der Bezirksregierung auch abundanten Kommunen jährliche Zuwendungen aus dem Finanzausgleich in Höhe von rd. 40.000,-- € zur Verfügung gestellt würden. Ihm liege schriftlich vor, dass Billerbeck diese Mittel bekommen würde. Diesbezüglich habe es wohl ein Missverständnis in der Kommunikation gegeben.

 

Frau Dirks schlägt vor, im Zusammenhang mit dem in 2023 turnusmäßig erforderlichen Luftgutachten ebenfalls prüfen zu lassen, ob die klimatischen Voraussetzungen für einen Luftkurort gegeben wären und dann weiter zu sehen.

 

Herr Lennertz macht deutlich, dass die CDU-Fraktion genau das beantrage. Das Luftgutachten 2023 sollte abgewartet und bis dahin die im Masterplan Baumberge aufgeführten Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Frau Mollenhauer möchte bis zur Ratssitzung die Diskrepanz bzgl. der jährlichen Zuwendungen an Kurorte geklärt haben.

 

Herr Wilkens weist darauf hin, dass einige der von Frau Kessens eingangs präsentierten Argumente gegen einen Luftkurort sehr erschlagend seien  und er deshalb die Verwaltung bitte, die Entwicklung von Luftkurorten in den nächsten 4 Jahren im Auge zu behalten und hierüber zu informieren.

 

Herr Tauber macht deutlich, dass ihm die Schaffung der für einen Luftkurort erforderlichen Infrastruktur und deren Erhaltung zu kurz kämen. In Relation dazu seien die jährlichen Zuwendungen aus dem GFG in Höhe von 40.000,-- € nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Darüber hinaus befürchte er Hemmnisse für die weitere Entwicklung von Gewerbe und Wirtschaft, wenn Billerbeck Luftkurort wäre. Den Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Antrag ad acta zu legen und turnusgemäß ein Luftgutachten erstellen zu lassen, trage er mit, die Verwaltung sollte sich aber nicht, wie von Herrn Wilkens vorgeschlagen, weiter mit dem Thema Luftkurort beschäftigen.

 

Frau Dirks führt aus, dass man die Entwicklung der nächsten Jahre nicht absehen könne. Die Verwaltung werde  diese aber im Blick haben und dann müsse man in 5 Jahren weitersehen.

 

Herr Ahlers zeigt sich erfreut, dass die Verwaltung die Aussicht auf die Anerkennung Billerbecks als Luftkurort heute viel positiver als in der Vergangenheit dargestellt habe, wobei die Frage nach dem Imagegewinn treffend gestellt sei. Er gehe davon aus, dass das Gutachten turnusgemäß 2023 in Auftrag gegeben und dann erneut über den Luftkurort beraten wird. Insofern müsste der Beschlussvorschlag geändert werden.

 

Der HFA fasst schließlich folgenden


Stimmabgabe:                              Ja               Nein            Enthaltung

 

CDU Fraktion                                   5                                           

SPD Fraktion                                                      3                        

Bündnis90/Die Grünen                 2                                           

Sonstige                                                                                      

Bürgermeisterin                               1