Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zu schließen, Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes zu erarbeiten und eine landesplanerische Stellungnahme einzuholen.


Frau Besecke erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

 

Frau Rawe erkundigt sich, ob seitens der Stadt die Randsortimente schon im Vorfeld beschränkt werden können und ob am Standort Sandweg auch noch ein großflächiger Einzelhandel entstehen dürfe.

 

Frau Besecke erläutert, dass der Bebauungsplan Sandweg verschiedene Entwicklungen ermögliche. Dort sei keine Sonderbaufläche ausgewiesen, weil kein großflächiger Markt geplant war, sondern weiterhin gewerbliche Baufläche. Stattfinden könnte dort weiterhin gewerbliche Nutzung bzw. Einzelhandel mit entsprechenden Einschränkungen bei den Sortimenten.

Für den Tier- und Gartenfachmarkt an der Darfelder Straße müsse städtebaulich begründet werden, welche und wieviel Randsortimente mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten zugelassen werden. Mit Hilfe der Verträglichkeitsprüfung könne dies festgelegt werden.

 

Herr Walbaum begrüßt die Ansiedlung eines Tier- und Gartenfachmarktes an der Stelle und erkundigt sich, ob der Markt eigene Parkplätze stellen müsse oder die von Aldi mitnutzen könne.

 

Frau Besecke teilt mit, dass der Tier- und Gartenfachmarkt einen eigenen Parkplatz haben müsse. Die Sackwaren machten zudem kurze Wege zum Auto erforderlich.

 

Die Feststellung von Herrn Wieland, dass kein neues Gebäude entstehen werde bestätigt Frau Besecke. Der bestehende Baukörper solle umgenutzt werden.

 

Frau Rawe regt an zu prüfen, in welchem Umfang in den leerstehenden westlich gelegenen Geschäftsräumen nahversorgungs- und zentrenrelevante Randsortimente angeboten werden dürfen und schlägt vor, die Verträglichkeitsprüfung auch hierfür durchzuführen.

 

Frau Besecke entgegnet, dass es momentan keine konkreten Nutzer für diese Flächen gebe. Zunächst werde davon ausgegangen, dass es Gewerbegebiet bleibe und nicht zur Sonderbaufläche hinzu geschlagen wird. Alles, was in einem Gewerbegebiet allgemein zulässig sei, sei hier zulässig. Sobald es um Einzelhandel gehe, müsse geprüft werden, wie die Agglomeration ist.

 

Aufgrund der Fragestellung von Frau Rawe, dass sich ja ein Backshop ansiedeln könne, erläutert Frau Besecke, dass dies nicht möglich ist. Hierzu lägen klare Aussagen der IHK, der Handwerkskammer und der Bezirksregierung vor.

 

Frau Köhler erkundigt sich, ob das Grüne Warenhaus am Kreisverkehr Darfelder Straße einen besonderen Schutz genieße.

 

Frau Dirks teilt mit, dass über die Billerbecker Liste die zentrenrelevanten Sortimente festgelegt worden seien.

Frau Besecke ergänzt, dass das betroffene Geschäft nicht im zentralen Versorgungsbereich läge, genauso wie der frühere Markt an der Münsterstraße.


Stimmabgabe: einstimmig