Auf Nachfrage von Herrn Lennertz zur Zuständigkeit für die Reinigung in der Innenstadt teilt Frau Dirks mit, dass die Reinigungspflicht der meisten Innenstadt-Straßen auf die Anlieger übertragen worden sei. In der entsprechenden Satzung sei festgelegt, dass regelmäßig gefegt werden müsse. Demnächst würden die Anlieger vor Ort durch Mitarbeiter der Verwaltung darauf hingewiesen, dass sie selbst zuständig seien. Nach Markttagen oder besonderen Aktionen in der Innenstadt übernehme dagegen die Stadt die Reinigung.