Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zu schließen, Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes zu erarbeiten und eine landesplanerische Stellungnahme einzuholen.


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig