Beschluss:

Ein Luftgutachten ist turnusgemäß in 2023 in Auftrag zu geben, um das Prädikat als „Staatlich anerkannter Erholungsort“ zu halten.

Im Anschluss daran wird über die Weiterentwicklung zu einem Luftkurort erneut beraten.


Zu der im Rahmen der Vorberatung im HFA aufgeworfenen Frage, ob Billerbeck als abundante Kommune Zuwendungen aus dem Finanzausgleich bekommen würde, teilt Frau Lammers teilt mit, dass Billerbeck nach jetzigem Stand 40.000,-- € als Sockelbetrag bekommen würde.

 

Herr Lennertz merkt zu den seitens der SPD-Fraktion befürchteten Hemmnissen für die Entwicklung von Gewerbe und Wirtschaft an, dass dies nicht der Fall sei, da ja kein Sondergebiet festgesetzt würde.

 

Herr Tauber entgegnet, dass das Hauptablehnungskriterium nach wie vor die Schaffung der für einen Luftkurort erforderlichen Infrastruktur und deren Unterhaltung sei und da würden die 40.000,-- € auch nicht helfen. Die SPD-Fraktion sei der Auffassung, dass der Antrag vom Tisch gehöre, da er keine Zukunft habe.

 

Der Rat fasst nach kurzer Erörterung folgenden


Stimmabgabe:                              Ja               Nein            Enthaltung

 

CDU Fraktion                                12                                        

SPD Fraktion                                                        7                        

Bündnis90/Die Grünen                 5                                           

Sonstige                                           2                                           

Bürgermeisterin                               1