Beschluss:

Gemäß § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird das Wahlgebiet der Stadt Billerbeck für die Kommunalwahl 2020 in die, in der Anlage IV aufgeführten 13 Wahlbezirke eingeteilt.


Herr Messing teilt mit, dass gegenüber der letzten Wahl aufgrund neu hinzu gekommener Wohngebiete kleine Veränderungen bei den Wahlbezirksgrenzen vorgenommen worden seien. Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

 

Frau Niemann weist auf das noch nicht abgeschlossene Verfahren bzgl. der Berücksichtigung sog. Drittstaatler bei der Ermittlung der Einwohnerzahl für die Wahlbezirkseinteilung hin. Die Einteilung der Wahlbezirke sei so vorgenommen worden, dass beide Varianten (mit und ohne Drittstaatler) berücksichtigt seien. Dabei sei es Zielsetzung gewesen, möglichst wenig zu ändern und sich dem Mittelwert anzunähern.

Frau Niemann präsentiert dann die Umrisse der 13 Wahlbezirke (siehe Anlage 1 zu dieser Niederschrift im Ratsinformationssystem).

 

Herr Schulze Thier weist darauf hin, dass die Gaststätte Uhlenhook für viele Wähler im Wahlbezirk 12 weit entfernt liege. 

 

Herr Messing führt aus, dass man sich hierüber schon Gedanken gemacht habe. Die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Wahllokale seien nicht in Stein gemeißelt. Es müsse noch abgestimmt werden, ob sie am Tag der Wahl zur Verfügung stehen. Zielsetzung sei es, alle Wahllokale in kommunalen Gebäuden einzurichten, wobei nicht Wähler aus zwei Wahlbezirken in einem Gebäude wählen sollen.

 

Frau Rawe ist wie Herr Schulze Thier der Auffassung, dass für den Wahlbezirk 12 ein näher gelegenes Wahllokal gefunden werden sollte.

 

Frau Niemann sagt zu, in der nächsten Wahlausschusssitzung zu berichten, wo die jeweiligen Wahllokale eingerichtet werden.

 

Die Beisitzer erklären sich mit der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Wahlbezirkseinteilung einverstanden und fassen folgenden


Stimmabgabe: einstimmig