Herr Messing führt aus, dass die Schulen als Voraussetzung für eine Förderung aus dem Digitalpakt verpflichtet seien, ein Medienkonzept zu erstellen. Dieses müsse in den nächsten Monaten vor Antragstellung erstellt sein.

Der überwiegende Anteil der Mittel aus dem Digitalpakt in Höhe von rd. 200.000,-- € werde in den Jahren 2020/2021 abgerufen.