Beschlussvorschlag für den Rat:

a)     Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Unterdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen.

 

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltene Unterdeckung aus dem Jahr 2017 i.H.v. 4.742,98 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2020 berücksichtigt.

 

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)    Die 2. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Nach Erläuterung der Kalkulation durch Frau Lammers teilt sie noch mit, dass die Kosten für die Überfliegung, die mit 47.000,-- € kalkuliert waren, an den Mindestbietenden zum Angebotspreis von rd. 26.000,-- € vergeben wurden. Hinzugerechnet werden müssten noch Kosten für die eigene Software. Voraussichtlich werde es zu einer Rückstellung kommen.


Stimmabgabe: einstimmig