Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Der Ratsbeschluss vom 14.07.1992 wird dahingehend geändert, dass die gesamten Zweckbestimmungen für das Interessentenvermögen der Zusammenlegung von Osthellen-Lutum (Beteiligtengesamtheit von Osthellen, Teilnehmerschaft von Lutum) aufzuheben sind.

2.    Der in der Anlage beigefügte Entwurf der „Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung der Satzung der Stadt Billerbeck vom 04.11.1994 über die Änderung des Rezesses über die Zusammenlegung von Osthellen-Lutum vom 23.02.1915 und über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Interessentenvermögens der Beteiligtengesamtheit von Osthellen und der Teilnehmerschaft von Lutum und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck“ wird öffentlich bekannt gemacht. Eine Beteiligung der Landwirtschaftskammer ist vorzunehmen.


Frau Kentrup erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage und teilt auf Nachfrage von Herrn Flüchter mit, dass die Gesamtfläche der Interessentengemeinschaft ca. 210.000 qm betrage, davon mit der Zweckbestimmung Wirtschaftswege: ca. 161.000 qm und mit der Zweckbestimmung Gräben: ca. 49.000 qm. Dabei macht sie deutlich, dass sich so die Flächen laut Rezessakte darstellen, in der Realität die Verteilung jedoch anders sei. Es gehe lediglich um den formalen Akt der Übertragung der Flächen auf die Stadt, verwaltungsseitig werde kein Vorschlag zur weiteren Verwendung der Flächen gemacht.

 

Herr Flüchter hält es für erforderlich, den § 4 in der Satzung über die Aufhebung des Rezesses, in dem es um die weitere Verwendung/Nutzung der Flächen gehe, allgemeiner zu fassen, denn immer wenn es in der Vergangenheit um solche Fläche gegangen sei, habe eine ökologische Aufwertung nicht stattgefunden.

 

Herr Wiesmann hält dem entgegen, dass solche Flächen nicht ausschließlich dafür da seien, um diese aufzuwerten, vielmehr seien sie für die Stadt als Tauschflächen, z. B. im Rahmen der Flurbereinigung für den Radwegebau wichtig.

 

Herr Knüwer hält den § 4 für entbehrlich.

 

Herr Mollenhauer erinnert an die früheren Diskussionen über die Aufhebung des Interessentenvermögens. Bereits damals sei einerseits eine ökologische Aufwertung von Flächen gefordert und andererseits auch die Verwendung als Tauschfläche als wichtig angesehen worden. Der Konsens spiegle sich im § 4 der Satzung wider.

 

Frau Kentrup gibt zu bedenken, dass nach der letzten Satzungsaufhebung lediglich eine Fläche veräußert worden sei. Die Entscheidung über eine Veräußerung von Grundstücken treffe im Übrigen der Rat.

 

Herr Wiesmann wundert sich, dass heute erneut die Diskussion über die Verwendung/Nutzung der Flächen entfacht werde. Die Vergangenheit habe doch gezeigt, dass die Verwaltung sorgsam mit den Flächen umgehe; wobei man nicht vergessen sollte, dass die Flächen ursprünglich von den Landwirten zur Verfügung gestellt wurden.

 

Die Grünen wollten deutlich machen, so Frau Rawe, dass es heute nicht mehr zeitgemäß sei, Flächen zu verkaufen. Deshalb hätten sie sich gefragt, ob die Satzung einen Passus zum Verkauf enthalten müsse, wobei es aber selbstverständlich richtig sei, Tauschflächen z. B. für die Anlegung von Radwegen vorzuhalten.

 

Herr Wiesmann hält fest, dass letztlich der Rat über den Verkauf von Grundstücken beschließe.


Stimmabgabe:                              Ja               Nein            Enthaltung

 

CDU Fraktion                                   6                                           

SPD Fraktion                                 2                                           

Bündnis90/Die Grünen               1                                            1  

Sonstige                                         1                                           

Bürgermeisterin