Beschlussvorschlag für den Rat:

a)     Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Unterdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen.

 

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltene Unterdeckung aus dem Jahr 2017 i.H.v. 4.742,98 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2020 berücksichtigt.

 

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)    Die 2. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Auf die Vorberatung im Bezirksausschuss wird verwiesen.

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig