Sitzung: 07.11.2019 Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten
Vorlage: FBF/0493/2019
Beschlussvorschlag für den Rat:
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte
Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird zur Kenntnis
genommen und beschlossen. Die entstandene Unterdeckung wird dem bilanziellen
Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden
die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltene Unterdeckung aus
dem Jahr 2017 i.H.v. 4.742,98 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2020 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird
zur Kenntnis genommen.
d) Die 2. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Auf die Vorberatung im Bezirksausschuss wird verwiesen.
Der Ausschuss fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig