Sitzung: 07.11.2019 Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten
Vorlage: FBF/0495/2019
Beschlussvorschlag für den Rat:
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die
Gebührenbedarfsberechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die
entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für
Gebührenausgleich zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden
die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus
Vorjahren in Höhe von 31.600 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung
2020 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen.
Frau Dr. Spallek vermutet, dass der Verpackungsmüll immer mehr abnimmt und erkundigt sich, ob der Abfuhrrhythmus der gelben Tonne verlängert werden könne.
Frau Lammers verneint das mit dem Hinweis auf vertragliche Regelungen (Verpackungsgesetz und Abstimmungsvereinbarung).
Ergänzend:
Sammelmenge kreisweit:
11.799 t in 2018
11.768 t in 2017
Der Ausschuss fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig