Beschlussvorschlag für den Rat:

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 31.600 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2020 berücksichtigt.

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen.


Frau Dr. Spallek vermutet, dass der Verpackungsmüll immer mehr abnimmt und erkundigt sich, ob der Abfuhrrhythmus der gelben Tonne verlängert werden könne.

 

Frau Lammers verneint das mit dem Hinweis auf vertragliche Regelungen (Verpackungsgesetz und Abstimmungsvereinbarung).

 

Ergänzend:

Sammelmenge kreisweit:

11.799 t in 2018

11.768 t in 2017

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig