Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Für das Plangebiet, welches große Teile des Bebauungsplangebietes „An der Kolvenburg“ umfasst, wird die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „An der Kolvenburg“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 41, 50 – 55, 57, 368, 369, 428 – 433, 435 – 458, 460 – 474, 476 – 480, 488, 501, 503, 511 – 516, 521, 533, 534.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.     Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird demnach auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

3.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

4.     Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „An der Kolvenburg“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.     Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Nach kurzer Erläuterung durch Frau Besecke schließt sich der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig