Beschluss:

Die Betriebsleitung des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck wird beauftragt, das vorgestellte Konzept zur gemeinsamen Klärschlammbehandlung mit der Gemeinde Rosendahl weiter zu entwickeln und zu konkretisieren.

Die gemeinsame Klärschlammbehandlung soll sein:

  • kostenneutral
  • unabhängig, weil selbst betrieben
  • Ressourcenschonend und die CO ² Belastung reduzieren
  • ein positives Beispiel für eine gemeindeübergreifende Kooperation.

 

Mit der Kommunalagentur NRW soll eine Projektmappe erstellt werden und die Fördermöglichkeiten sollen geklärt werden.


Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Brodkorb von der Gemeinde Rosendahl anwesend.

 

Herr Hein präsentiert ein Konzept über eine gemeinsame Klärschlammverwertung mit der Gemeinde Rosendahl. Auf diese Präsentation, die als Anlage 1 dieser Niederschrift im Ratsinformationssystem beigefügt ist, wird verwiesen.

 

Bereits während seines Vortrages beantwortet Herr Hein kritische Nachfragen der Ausschussmitglieder.

 

Zur Nachfrage von Herrn Dr. Meyring, ob die Kapazität der Kläranlage Billerbeck überhaupt ausreiche, teilt Herr Hein mit, dass die Kläranlage 1984 mit 20.000 EGW gebaut worden sei. Wie in fast allen Münsterlandgemeinden habe man damals wohl mit mehr Zuwachs gerechnet.

 

Auf Nachfrage von Herrn Fliß zu evtl. einzuhaltenden Fristen teilt Herr Hein mit, dass es für Kläranlagen unter 20.000 EGW keine Verpflichtung zur Phosphor-Rückgewinnung gebe.

Herr Fliß stellt fest, dass auch wenn sich herausstelle, dass das Konzept sinnvoll sei, es nicht zu Gebührenerhöhungen führen dürfe, da es ja nicht verpflichtend sei.

 

Herr Hein stellt klar, dass es ausschließlich um eine Klärschlammentwässerung und –trocknung und noch nicht um eine Verbrennung gehe. Nach dem Verbrennungsprozess werde die Phosphorrückgewinnung durchgeführt.

 

Zur Befürchtung von Herrn Walbaum, dass sich das Ganze evtl. nicht rechne, erläutert Herr Hein, dass der jetzige Vertrag nur noch 1 ½ Jahre laufe und die Kosten für die Entsorgung des Klärschlammes steigen werden, weil die Kapazitäten der Entsorger noch geringer werden. Wenn eine landwirtschaftliche Verwertung nicht gewollt ist, müssten andere Entsorgungswege gefunden werden. Der Markt stelle sich gerade komplett neu auf. Kapazitäten werden wegfallen, bevor neue Kapazitäten gefunden werden.

 

Herr Hidding hält es nicht für gut, zusätzliche schadstoffreiche Stoffe nach Billerbeck zu holen und verweist auf die anfallenden Emissionen bei der Behandlung des Klärschlamms.

 

Herr Hein führt zur Klarstellung aus, dass zurzeit der in Billerbeck anfallende Klärschlamm einem Dienstleister mit rd. 4% Trockenrückstand übergeben werde. Dieser trockne und verbrenne den Klärschlamm. Diese Dienstleistung müsse entlohnt werden, obwohl gleichzeitig an der Kläranlage in Billerbeck die Voraussetzungen gegeben seien, den Klärschlamm selber zu trocknen. Gemeinsam mit der Gemeinde Rosendahl könnten so rd. 280 t CO² im Jahr eingespart werden.

Heute wolle er das Konzept vorstellen; man befinde sich noch ganz am Anfang. Die aufgeworfenen Fragen könnten erst im Laufe des Prozesses beantwortet werden. Er gehe von einer kostenneutralen Umsetzung aus. Viel wichtiger sei aber, dass man unabhängig von Dienstleistern werde.

 

Herr Gerding bezeichnet das Konzept grundsätzlich als interessant. Ihm stelle sich die Frage, wer das Projekt bis jetzt geplant oder betreut habe. Auch sei es bei der Größenordnung sicherlich wichtig, als Entscheidungsgrundlage eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Zudem frage er sich, ob es vergleichbare Anlagen gebe, die besichtigt werden können.

 

Herr Hein teilt mit, dass es sich bisher um Überlegungen handele, die er zusammen mit dem Abwassermeister angestellt habe. Hierzu seien freibleibende Angebote mit verlässlichen Preisen eingeholt worden.

Zeitgleich mit diesen Überlegungen habe er im Juli von einem Förderprogramm erfahren, dass genau dieses Vorhaben mit 80% bezuschusse.

 

Herr Wiesmann wirft die Frage auf, was mit diesen Fördermitteln passiere, wenn eine Kooperation mit Rosendahl nicht zustande komme.

 

Herr Hein erläutert, dass der Fördergeber davon ausgehe, dass eine Kooperation auf Dauer, mindestens auf 5 Jahre angelegt sei. Es sei mit der Bezirksregierung zu klären, was mit den Fördergeldern passiere, wenn das Konzept wirtschaftlich nicht darstellbar wäre oder nicht genehmigungsfähig sei, ggf. eine Einleitungsgenehmigung nicht möglich wäre.

 

Herr Walbaum hält es für erforderlich, dass das Konzept in das künftige Klimaschutzkonzept der Stadt passen muss.

 

Herr Wilkens gibt zu bedenken, dass die Belastung der Berkel nicht unerheblich sei, außerdem werde bereits von der Einführung einer 4. Reinigungsstufe gesprochen.

 

Herr Hein bezeichnet die Diskussion als unlauter, weil darüber diskutiert werde, ob durch die Mitbehandlung des Klärschlamms aus Rosendahl eine Belastung des Gewässers entstehen könnte. Er habe bereits gesagt, dass er hierzu noch keine Aussagen treffen könne. Das könne er erst, wenn man sich auf den Weg mache und an dem Konzept weiter gearbeitet werde. Auch gehe er davon aus, dass das Konzept zu 100% in das Klimaschutzkonzept passe.

 

Herr Fliß appelliert an die Runde, das Kirchturmdenken abzulegen und über den Tellerrand hinauszuschauen. Sofern bei der Verwirklichung des Konzeptes die vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden können, würde er es unterstützen wollen.

 

Herr Hein betont, dass eine Genehmigung nur dann erteilt werde, wenn nachgewiesen werde, dass das Gewässer die Einleitung verkrafte.

 

Zur Frage von Herrn Rose nach den Kosten bei Umsetzung der Planung teilt Herr Hein mit, dass zuerst der nächste Schritt beschlossen werden müsse und dann eine Projektmappe in Zusammenarbeit mit der Kommunalagentur erstellt würde. Hierfür müssten 3 – 4 Tagessätze angesetzt werden. Die Mappe ermögliche, den Förderantrag stellen zu können.

 

Herr Rose befürchtet, dass man nach einem Beschluss nicht mehr zurück könne.

 

In Bezug auf das angesprochene Kirchturmdenken merkt Herr Wilkens an, dass er immer an einer Zusammenarbeit mit anderen Kommunen interessiert sei und hierzu sogar aufrufen würde.

 

Frau Brodkorb berichtet, dass in Rosendahl genauso diskutiert wurde, wie hier. Man müsse sich auf den Weg machen, da irgendwann die Gesetze verschärft würden. Es sei zu befürchten, dass man den Klärschlamm nicht los werde oder man die Entsorgung teuer bezahlen müsse.

 

Aus seiner Sicht, so Herr Wiesmann, spreche nichts dagegen, den Weg zu gehen und das Konzept zu vertiefen. Nicht mittragen werde er aber, dass ein Förderantrag auf den Tisch komme und man dann aus der Nummer nicht mehr herauskomme. Die heute aufgeworfenen Fragen müssten im Vorfeld beantwortet werden.

 

Der Ausschuss fasst schließlich folgenden auf Vorschlag von Herrn Fliß erweiterten


Stimmabgabe: einstimmig