Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Dem Wirtschaftsplan 2020, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan, der Finanzübersicht und dem Stellenplan, wird zugestimmt.

2.     Der Gesamtbetrag der Kredite, die im Wirtschaftsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistungen von Ausgaben in Anspruch genommen werden können, wird auf 2.100.000,00 Euro festgesetzt.

3.     Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600.000,00 Euro festgelegt.


Herr Hein beantwortet die von Herrn Gerding aufgeworfenen Verständnisfragen und sagt zu, die Frage zur Zuständigkeit der Überwachung und Entsorgung der Kleinkläranlagen in der nächsten Sitzung zu beantworten.


Stimmabgabe: einstimmig