Beschluss:

Die überarbeitete „Prioritätenliste Erneuerung von Wirtschaftswegen im Außenbereich ab 2019“ wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den finanziellen Möglichkeiten mit den Anliegern der zu erneuernden Wege Anliegerversammlungen durchzuführen und bei einvernehmlichen Finanzierungslösungen die Ausschreibung der Wegeerneuerungen durchzuführen.


Herr Dettmann erläutert die überarbeitete Prioritätenliste und beantwortet Nachfragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Fliß stellt fest, dass die Prioritäten neu gesetzt wurden, also Wirtschaftswege, die in der alten Prioritätenliste oben gestanden hätten, nach unten gerutscht seien. Er hätte gedacht, dass die alte Prioritätenliste zunächst abgearbeitet werde und man dann sehe, welche weiteren Wege aufgenommen werden sollten.

 

Herr Dettmann erklärt, dass die Prioritätenliste alle 3 Jahre überarbeitet werden sollte, weil es Wege gebe, die in dieser Zeit stärker beansprucht werden und somit dringender Handlungsbedarf entstanden sei.

 

Herr Mollenhauer ergänzt, dass bei der Überarbeitung der Prioritätenliste auch die neuen Erkenntnisse aus dem Wegenetzkonzept eingeflossen seien.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wiesmann führt Herr Mollenhauer aus, dass im Falle der Förderung des Ausbaues eines Wirtschaftsweges dieser Weg die anderen auf der Prioritätenliste stehenden Wege überholen würde.

 

Herr Dettmann teilt mit, dass im nächsten Jahr  zusammen mit der Flurbereinigung insgesamt 11 Wirtschaftswege ausgebaut werden können, wenn die Fördermittel bewilligt werden.

 

Herr Schulze Temming wirft im Hinblick auf die Zeitschiene die Frage auf, was passiere, wenn der Eigenanteil für einen der zum Ausbau bestimmten Wege nicht zustande komme. Für diesen Fall wäre es doch sinnvoll, Alternativen in Petto zu haben.

 

Wenn die Sache auf den Weg gebracht werde, so Herr Mollenhauer, würden für den Förderantrag die Kosten ermittelt und noch vor dem Eingang eines Bewilligungsbescheides mit den Anliegern geklärt, ob sie den Eigenanteil übernehmen. Das müsse bis Januar/Februar 2020 vom Tisch sein. Es sollte aber bei der bisherigen Linie bleiben, dass ein Weg nach hinten rücke, wenn die Anlieger nicht zur Übernahme des Eigenanteils bereit seien. Bezüglich der Förderung müsse dann mit der Bewilligungsstelle geklärt werden, ob noch ein Austausch von Wegen erfolgen könne.

 

Der Ausschuss fasst schließlich folgenden


Stimmabgabe: einstimmig